Unterhalt:Heil will Familien von behinderten Kindern entlasten

Eltern mit Kind

Angehörige sollen erst ab einem Jahreseinkommen von 100 000 Euro belastet werden.

(Foto: Andreas Gebert/picture alliance/dpa)
  • Bei Pflegebedürftigen kommen oft die Sozialämter für die Pflegekosten auf und ziehen einen Teil des Geldes bei den Angehörigen ein.
  • Künftig sollen Angehörige von behinderten Kindern und pflegebedürftigen Eltern erst ab einem Jahreseinkommen von mehr als 100 000 Euro belastet werden.
  • Die Mehrkosten für den Staat könnten bei bis zu 300 Millionen Euro liegen.

Von Kristiana Ludwig, Berlin

Wenn Eltern pflegebedürftig sind, kann das für ihre Kinder teuer werden. Denn die Sozialämter, die in vielen Familien irgendwann für die Pflegekosten aufkommen, treiben einen Teil dieses Geldes wieder bei den Angehörigen ein. Dass die Regierungskoalition daran etwas ändern möchte, schrieben Union und SPD bereits in ihren Koalitionsvertrag. "Auf das Einkommen der Kinder von pflegebedürftigen Eltern soll künftig erst ab einem Einkommen in Höhe von 100 000 Euro im Jahr zurückgegriffen werden", steht dort.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will nun nicht nur dieses Versprechen umsetzen - er will gleichzeitig auch Familien entlasten, die sich um ein Kind mit Behinderung kümmern. Aus einem internen Entwurf des Arbeitsministeriums geht hervor, dass Heil plant, nur die Angehörigen von behinderten Menschen zu belasten, die mehr als 100 000 Euro im Jahr verdienen. Er begründet seinen Schritt damit, eine "verfassungsrechtlich bedenkliche Ungleichbehandlung" vermeiden zu wollen, heißt es in dem Papier, das der ddeutschen Zeitung vorliegt. Mit diesem Vorschlag geht Heil noch über den Koalitionsvertrag hinaus.

Das Einziehen von Angehörigengeld bedeutet für die Sozialämter heute einen beträchtlichen bürokratischen Aufwand. Kinder von Pflegebedürftigen und deren Partner müssen ihre Einkommen offenlegen. In komplizierten Berechnungen werden etwa ihre nicht abbezahlten Häuser oder Autos, Rücklagen für das Alter und andere feste Ausgaben abgezogen. Wer am Ende mehr als 1800 Euro im Monat übrig hat, der muss bislang zahlen, in der Regel zwischen 200 und 500 Euro im Monat. Für Ehepaare liegt die Grenze bei 3240 Euro.

Die "Mehrkosten", so schreibt das Ministerium, würden sich auf circa 300 Millionen Euro belaufen

Für die Sozialämter spielt auch keine Rolle, ob die Kinder überhaupt noch Kontakt zu ihren Eltern haben. Nur wer selbst im Kindesalter nicht genug finanzielle Unterstützung von seinen Eltern bekommen oder Misshandlungen erlitten hat, kann als Erwachsener die Unterstützung verweigern. Doch oft scheitere dieser Widerspruch, weil den Betroffenen Nachweise fehlten, sagt der Fachanwalt für Familien- und Erbrecht Martin Wahlers. Nicht nur ein Großteil dieser Menschen, sondern auch die Verwaltung werde durch die neue 100 000-Euro-Grenze entlastet, sagt er.

Für Menschen, die eine Behinderung haben und deshalb Anspruch auf eine sogenannte Eingliederungshilfe - also beispielsweise auf den staatlich finanzierten Umbau einer barrierefreien Wohnung oder auf einen Gebärdensprachdolmetscher -, müssen die Familienangehörigen ebenfalls zahlen. Bei volljährigen Kindern liegt der Höchstbetrag für Eltern derzeit bei etwa 32 Euro im Monat. Heil zufolge soll auch hier eine Entlastung kommen, diesen Betrag sollen künftig nur noch Angehörige mit einem Einkommen von jährlich mehr als 100 000 Euro bezahlen. Sollte sein Entwurf im Kabinett auf Zustimmung stoßen, würde für viele Familien eine jahrelange finanzielle Verpflichtung enden.

Mit dem Gesetz will der Minister auch eine Reihe weiterer Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen umsetzen. Geplant ist etwa ein Ausbildungsbudget, das Menschen auch dann fördert, wenn sie außerhalb einer Behindertenwerkstatt eine reguläre Ausbildung antreten.

Was das alles kostet? "Die Mehrkosten durch die Einführung der 100 000-Euro-Grenze für unterhaltsverpflichtete Eltern und Kinder", so heißt es in dem Entwurf, seien "sehr schwer zu schätzen". Man gehe von bis zu 300 Millionen Euro aus.

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