Facebook-Klage gegen StudiVZ:Nachmachen erlaubt

Doch kein CopyVZ: Facebook ist vor dem Kölner Landgericht mit seiner Klage gegen StudiVZ gescheitert. Die Richter sehen beim deutschen Konkurrenten keine "unlautere Nachahmung".

Die Betreiber des Online-Netzwerks Facebook sind mit einer Klage gegen den Konkurrenten StudiVZ vor dem Landgericht Köln gescheitert. Sie hatten der deutschen Internet-Kontaktbörse vorgeworfen, die Gestaltung von Facebook kopiert zu haben. Nach Auffassung der Richter liegt jedoch "trotz nicht zu übersehender Übereinstimmungen und Ähnlichkeiten der beiden Internetseiten" keine unlautere Nachahmung vor, wie das Gericht am Dienstag mitteilte.

Facebook ist mit seiner Klage gegen den Konkurrenten StudiVZ vor dem Landgericht Köln gescheitert. (Foto: Foto: AP)

Bei der Markteinführung von StudiVZ im November 2005 sei Facebook auf dem deutschen Markt noch nicht im erforderlichen Maß bekannt gewesen, erklärte das Gericht. Erst seit März 2008 existiere eine deutschsprachige Version.

Die in Kalifornien ansässige Facebook Ltd. Hatte den Angaben zufolge auch argumentiert, StudiVZ habe auf illegale Weise den geheimen PHP-Quellcode von Facebook erlangt.

Das Gericht erklärte jedoch, die Klägerin habe dazu nur Vermutungen angestellt. Diese seien nicht konkret genug, um einen so genannten Besichtigungsanspruch zu rechtfertigen. Damit hatte Facebook erreichen wollen, dass ein Sachverständiger die PHP-Quellcodes beider Seiten vergleicht.

Den Richtern zufolge können die Übereinstimmungen auch darauf beruhen, dass die Gründer von StudiVZ die Webseiten des Konkurrenten kannten und sie mit Hilfe der im Internet für jedermann sichtbaren Informationen nachprogrammierten oder nachprogrammieren ließen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

(Aktenzeichen: Landgericht Köln 33 O 374/08)

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Yigg, StudiVZ, Ehrensenf: Amerikaner meinen, die Deutschen seien Weltmeister im Kopieren von Webseiten. Wir haben uns Original und Fälschung genau angesehen.

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