Ex-VW-Betriebsrat Volkert:Kampf um das Strafmaß

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Wird Ex-VW-Betriebsratschef Volkert für seine Beteiligung an der VW-Korruptionsaffäre härter bestraft? Oder ist er zu hart bestraft worden? Der Bundesgerichtshof ringt um eine Entscheidung.

Welche Strafe ist gerecht in einem Korruptionsskandal, der die Republik aufgeschreckt hat? Der Bundesgerichtshof will am Donnerstag entscheiden, ob das Urteil gegen den früheren Betriebsratschef Klaus Volkert in der VW-Korruptionsaffäre Bestand hat oder der Prozess neu aufgerollt wird.

Klaus Volkert (Foto) soll ins Gefängnis, der frühere VW-Personalvorstand Peter Hartz kommt hingegen mit einer Bewährungsstrafe davon. Das findet der Anwalt von Volkert nicht korrekt. (Foto: Foto: AP)

In der mündlichen Revisionsverhandlung vor dem 5. Strafsenat des BGH in Leipzig beantragte die Bundesanwaltschaft eine Verurteilung Volkerts in weiteren Punkten. Die Verteidigung verlangte eine Aufhebung des Urteils und eine Neuverhandlung.

Unzulässige Sonderboni

Gegen die Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten hatten Verteidigung wie auch die Staatsanwaltschaft Braunschweig Rechtsmittel eingelegt. Sollte der BGH der Revision stattgeben, muss neu verhandelt werden. Wird das Urteil vom 22. Februar 2008 bestätigt, muss Volkert seine Haftstrafe antreten. ( Az 5 StR 521/08)

Volkerts Anwalt Johann Schwenn verlangte eine Neuverhandlung an einem anderen Gericht als dem Landgericht Braunschweig. Es sei nicht verhältnismäßig, dass sein Mandant wegen Anstiftung und Beihilfe zur Untreue zu Haft verurteilt worden sei, während der frühere Personalvorstand Peter Hartz wegen Untreue nur eine Bewährungs- und Geldstrafe erhalten habe, argumentierte er.

Allein der vom Gericht vorgetragene Umstand, dass Volkert sich in erheblichem Umfang bereichert habe, "kann die Differenz nicht erklären". Das Landgericht hatte Volkert unter anderem vorgeworfen, unzulässige Sonderboni von knapp zwei Millionen Euro kassiert zu haben und dies als Beihilfe zur Untreue von Hartz gewertet.

Peter Hartz hatte in einem gesonderten Prozess die Verantwortung für die Boni übernommen und war deswegen zu einer Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung und einer Geldstrafe von rund einer halben Million Euro verurteilt worden.

"Alleiniger Herrscher"

Der Vertreter der Bundesanwaltschaft, Stefan Schmandt, beantragte, dass Volkert in einigen Punkten nicht nur wegen Anstiftung zur Untreue sondern wegen Untreue verurteilt wird.

Die Strafe könnte dann höher ausfallen. Das Argument der Verteidigung, Hartz habe den Betriebsratschef durch die Begünstigungen "im Boot halten" wollen und VW habe keinen Vermögensnachteil erlitten, ließ Schmandt nicht gelten: "Eine Gegenleistung für die Sonderboni hat Herr Volkert nicht erbracht", sagte er.

Zusammen mit Volkert war auch der Ex-Personalmanager Klaus-Joachim Gebauer, eine Schlüsselfigur in der Korruptionsaffäre, verurteilt worden. Er hatte sogenannte Lustreisen von Betriebsräten über Eigenbelege und ein Spesenkonto abgerechnet und unter anderem dafür ein Jahr Haft auf Bewährung erhalten.

Dagegen hatte Gebauer Revision eingelegt, über die der BGH ebenfalls verhandelte. Sein Verteidiger Wolfgang Kubicki argumentierte, nicht Gebauer habe die Kontrolle über die Abrechnung abgeschafft, sondern Hartz. Er sei "alleiniger Herrscher" über das System gewesen, sein Mandant sei daher kein Täter.

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