Im Streit um ihre Autonomie bei der Förderung erneuerbarer Energien hat die Bundesregierung eine Schlappe erlitten. Das Gericht der Europäischen Union bestätigte am Dienstag die Haltung der Brüsseler EU-Kommission, bei der deutschen Ökostromförderung handele es sich um eine staatliche Beihilfe. Das Gleiche gelte für Rabatte, die großen Energieverbrauchern eingeräumt werden. Das Gericht wies die Klage des Bundes rundweg ab ( Rechtssache T-47/15).
Erneuerbare Energie:Energiewende-Veto
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Das Gericht der Europäischen Union stuft das Fördergesetz als Beihilfe ein, die genehmigt werden muss. Allerdings eine alte Fassung des Gesetzes.
Von Michael Bauchmüller, Berlin
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