Energie:Konzerne sehen keine Grundlage für Rückzahlungen an Gaskunden

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Hamburg (dpa) - Die großen deutschen Gasversorger befürchten keine Welle von Kundenrückforderungen wegen strittiger Gaspreisklauseln. "Unsere Preise waren und sind angemessen", sagte eine Eon-Sprecherin in München.

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Hamburg (dpa) - Die großen deutschen Gasversorger befürchten keine Welle von Kundenrückforderungen wegen strittiger Gaspreisklauseln. „Unsere Preise waren und sind angemessen“, sagte eine Eon-Sprecherin in München.

„Die Gerichte haben sich auf rein formale Aspekte konzentriert. Für Rückforderungen sehen wir keine Grundlage“, sagte sie weiter.

Die Verbraucherzentrale Hamburg erklärte, die Rechtslage sei seit Januar 2013 rechtskräftig geklärt. Trotz der dreijährigen Verjährungsfrist könnten im Einzelfall für Kunden noch Erstattungsansprüche bestehen. Das könnten die Verbraucherzentralen oder ein Anwalt für die Betroffenen klären.

Die Hamburger Verbraucherzentrale hatte 2004 und 2009 Sammelklagen gegen den Gasversorger Eon Hanse unterstützt, die am Ende erfolgreich waren. Die Preisklauseln in den Versorgungsverträgen waren laut Gericht zu unbestimmt und deshalb unwirksam.

Die Konzerne EnBW und RWE erklärten, sie seien von diesem Urteil nicht betroffen gewesen. „Die fraglichen Klauseln setzen wir nicht ein und haben sie auch nicht eingesetzt“, sagte ein EnBW-Sprecher. Bei RWE hieß es: „RWE Vertrieb AG ist von diesen Urteilen nicht betroffen. Die in diesen Verfahren beanstandete Wärmemarktklausel wurden und wird von RWE Vertrieb nicht verwendet.“

Ein weiteres BGH-Urteil war im vergangenen Jahr gegen andere Preisklauseln von RWE ergangen. Eon Hanse hatte den klagenden Verbrauchern auch Geld erstattet, aber immer darauf bestanden, keine überhöhten Preise verlangt zu haben. Die umstrittenen Klauseln werden seit spätestens 2009 nicht mehr verwendet. Auch ältere Verträge wurden durch eine neue Generation abgelöst.

Der Hamburger Grundeigentümerverband hatte sich mit Eon Hanse darauf verständigt, auf eine Klage zu verzichten und sich nach dem Grundsatzurteil außergerichtlich zu einigen. Aus diesem Vergleich fließen zur Zeit noch Mittel im Rahmen der Umsetzung. Darüber hatte am Wochenende das Magazin „Der Spiegel“ berichtet.

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