Ehrenamt:Freiwillig arbeiten, aber nur mit Versicherung

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In der Elterninitiative oder im Fußballklub sollte man unbedingt auf den Versicherungsschutz achten.

Von Katrin Berkenkopf, Köln

Wer sich in einem Verein oder in einer Bürgerinitiative engagiert, macht sich meistens keine Gedanken über die Versicherung. Meistens geht ja alles gut. Kommt es aber doch zu einer Verletzung oder einem Sachschaden ist es oft mühsam herauszufinden, wer nun dafür aufkommt. "Deshalb sollte man sich erkundigen, ob und wie man versichert ist", sagt Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Ein Schaden ist schnell entstanden: Beim Grillen für die Besucher des Fußballturniers zieht sich ein Helfer eine Verbrennung zu, beim Aufräumen im Schützenheim fällt ein Instrument des Musikzugs zu Boden und geht kaputt. Meistens, aber nicht immer, besteht dafür Versicherungsschutz über den Träger oder den Verein. Je mehr Verantwortung mit der Arbeit in der Freizeit verbunden ist, desto wichtiger wird die Absicherung der Helfer.

Bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit kann nur derjenige versichert sein, der diese Arbeit in einem organisierten Rahmen verrichtet. "Und man darf nicht zu spontan sein", erklärt Weidenbach. Wenn Eltern morgens beschließen, nachmittags den Klassenraum zu putzen, weil ihnen der Zustand nicht gefällt, wird es mit dem Versicherungsschutz schwierig. Haben Eltern sich dagegen belegbar im Voraus verabredet und das Einverständnis der Schulleitung eingeholt, sind sie bei einem Unfall über den Schulträger versichert.

Je nach Träger - Kommune, Kirche oder andere - sind unterschiedliche Unfallversicherer zuständig. Auch deshalb ist es sinnvoll, die Frage des Versicherungsschutzes vor der Aufnahme der Tätigkeit zu klären. Bei kleinen Schrammen spielt das keine Rolle. Wer aber langwierige Verletzungen erleidet oder gar berufsunfähig wird, für den ist die Absicherung existenziell.

Grundsätzlich sollte die gesetzliche Unfallversicherung über die Existenz einer ehrenamtlich tätigen Gruppe Bescheid wissen. Gründet sich ein Förderverein für den Kindergarten, sollte das der zuständigen Berufsgenossenschaft mitgeteilt werden. Wer im Einzelnen dabei ist, spielt keine Rolle. In der Regel ist ein Ehrenamt als kontinuierliche Tätigkeit definiert. Wer nur beim jährlichen Schützenfest Kuchen verkauft oder beim Zeltaufbau hilft, ist trotzdem auf der sicheren Seite, denn die Vereine sind in der Regel versichert.

Passiert etwas, kann es aber Probleme geben: Zwar fragt der gesetzliche Unfallversicherer zunächst nicht nach Vorerkrankungen, aber im Schadenfall kann er sich dennoch auf sie berufen. Angehörige freiwilliger Feuerwehren beschweren sich daher immer wieder, dass sie nach einem Unfall im Einsatz keine Leistungen bekommen, weil die erlittenen Verletzungen angeblich auf bereits vorhandene Schädigungen zurückzuführen waren..

Viele private Haftpflichtversicherer decken mittlerweile Schäden, die der Versicherungsnehmer beim Ausüben seines Ehrenamtes verursacht hat, automatisch mit ab oder versichern sie gegen einen kleinen Aufschlag mit. Die Nachfrage lohnt.

Wer in verantwortlicher Position tätig ist, etwa als Vorstand des Tennisklubs, kommt mit einer privaten Haftpflichtpolice dagegen nicht weit. Für Vorstände sollten ein Verein oder eine Initiative eine sogenannte Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, auch bekannt als D&O-Police, abschließen, sobald sie regelmäßig größere Geldbeträge verantworten. Vielen ehrenamtlich Engagierten sei nicht klar, dass sie persönlich haften, sagt Diederik Sutorius, Geschäftsführer des D&O-Spezialisten VOV. Das Bewusstsein wachse aber: "Vereinsvorstände bemerken immer häufiger, dass sie ganz ähnliche Entscheidungen treffen müssen wie Firmenlenker."

Klassische Beispiele für Haftungsfallen sind Reinigungskräfte oder Hausmeister, die schwarz beschäftigt werden, oder versäumte Fristen bei der Beantragung von Steuervergünstigungen. "Die größte Bedrohung für Vereine ist, die Gemeinnützigkeit zu verlieren", erklärt Sutorius. "Dann müssen häufig Tausende Euro Steuern bezahlt werden und das führt in der Regel dazu, dass der Verein Insolvenz anmelden muss."

Neben Unfall- und Haftpflichtversicherung gibt es für Vereine auch Exoten wie die Rabattverlustversicherung: Damit bleibt dem Fußballtrainer sein persönlicher Schadenfreiheitsrabatt in der Kfz-Versicherung erhalten, wenn er bei der Fahrt mit der Mannschaft zum Turnier einen Unfall verursacht.

© SZ vom 31.07.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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