Edouard Perrin:Lux-Leaks-Journalist muss erneut vor Gericht

Der Journalist Edouard Perrin im April im Gericht in Luxemburg (Foto: John Thys/AFP)

Seine Enthüllungen ließen die Luxemburger Steuertricks auffliegen. In einem ersten Prozess wurde Edouard Perrin freigesprochen - dagegen geht die Staatsanwaltschaft nun vor.

Von Bastian Brinkmann

Er hat nur seine Arbeit gemacht. Trotzdem soll Edouard Perrin jetzt erneut der Prozess gemacht werden. Der TV-Journalist war maßgeblich an den sogenannten Lux-Leaks-Enthüllungen beteiligt. An ihn wandten sich Whistleblower aus der Finanzindustrie mit Dokumenten. Die bis dahin geheimen Unterlagen zeigen, wie internationale Konzerne dank der Regierung im Großherzogtum sich um Steuerzahlungen in Milliardenhöhe drücken.

Die Luxemburger Staatsanwaltschaft hatte Perrin dafür angeklagt. Vor Gericht wurde der Fernsehreporter Ende Juni aber freigesprochen. Das will die Staatsanwaltschaft nicht akzeptieren - und geht nun in Berufung. Sie hatte eine Geldstrafe für den Journalisten gefordert, was international auf große Kritik gestoßen war.

Lieber Journalisten abschrecken, als Steuerhinterziehung zu bekämpfen

Die Nichtregierungsorganisation Reporter ohne Grenzen hält das für eine "schockierende" Entscheidung. Der Prozess habe der Luxemburger Pressefreiheit geschadet. Das Großherzogtum wolle offenbar lieber investigative Journalisten abschrecken, als die Praktiken der Steuerhinterziehung zu bekämpfen.

Lux-Leaks
:Whistleblower verdienen Lob, nicht Strafe

Doch das Urteil gegen Lux-Leaks-Enthüller Deltour zeigt: Eine mächtige Lobby aus Regierungen und Großkonzernen versucht, die Verdienste von Whistleblowern zu kriminalisieren.

Kommentar von Bastian Obermayer

Der neue Prozess betrifft auch die beiden Whistleblower, Raphaël Halet und Antoine Deltour. Sie hatten die belastenden Steuerdokumente von ihrem ehemaligen Arbeitgeber PwC besorgt. Die Beraterfirma hilft internationalen Konzernen, die Luxemburger Steuergesetze zu nutzen.

Die beiden Männer wurden im Juni zu neun beziehungsweise zwölf Monaten auf Bewährung verurteilt. Dazu kommen Strafzahlungen in Höhe von 1000 beziehungsweise 1500 Euro. Beide müssen außerdem gemeinsam einen Euro als symbolischen Schadenersatz an PwC zahlen. Sie waren bereits in Berufung gegangen. Sie und ihre Verteidiger fordern Freisprüche.

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