Etwas mehr als ein Jahr lang hat Christel Augenstein unter diesem Urteil gelitten. Die Reputation der ehemaligen Pforzheimer Oberbürgermeisterin war tief gesunken, nachdem das Landgericht Mannheim sie im November 2017 wegen schwerer Untreue zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt hatte. Doch nun kann die ehemalige FDP-Politikerin zumindest vorübergehend aufatmen: Der Bundesgerichtshof hat das Urteil aufgehoben. Der Fall um hochriskante Spekulationsgeschäfte im Namen der Stadt muss nun vor einer anderen Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts neu verhandelt werden.
Derivate-Affäre:BGH kassiert Zinswetten-Urteil
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Das Verfahren gegen Pforzheims ehemalige Oberbürgermeisterin Christel Augenstein und ihre Stadtkämmerin muss wegen eines mangelhaften Urteils am Landgericht Mannheim neu aufgerollt werden.
Von Stefan Mayr, Stuttgart
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