Arbeitsrecht:Urlaub mit Risiko

Corona-Risikogebiete: Autobahnanzeige für Rückreisende

Wohin soll man noch reisen? Es ist gar nicht so einfach, einen Urlaubsort zu finden, der noch kein Corona-Risikogebiet ist. Wer trotzdem hinfährt, muss nach der Rückkehr in Quarantäne oder sich testen lassen.

(Foto: Marijan Murat/dpa)

Sollte man in diesem Herbst verreisen und bereits die Winterferien planen? Dies kann arbeitsrechtliche Folgen haben, warnen Juristen. Worauf zu achten ist.

Von Sibylle Haas

Die Corona-Pandemie treibt die Infektionszahlen hoch, und die Zahl der Risikogebiete steigt. Dennoch wollen viele Menschen auf die Urlaubsreise nicht verzichten. In einigen Bundesländern gehen die Herbstferien zu Ende, in Bayern und Baden-Württemberg fangen sie gerade an. Außerdem überlegen manche bereits, wo sie den Winterurlaub verbringen können, und ob sie überhaupt verreisen sollen. Einige Arbeitgeber würden ihren Beschäftigten die Urlaubsreise am liebsten ganz verbieten. Doch geht das überhaupt? Was können Chefs und Chefinnen von ihren Beschäftigten verlangen, und welche Rechte haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter? Juristinnen geben die Antworten dazu.

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