Bundestag:Lex Diesel

Fahrverbote sollen nur noch gelten, wenn der Grenzwert fern ist. Außerdem sollen auch in betroffene Städte mehr Diesel einfahren können.

Von Michael Bauchmüller, Berlin

Städte müssen Fahrverbote künftig nur dann verhängen, wenn dort mehr als 50 Mikrogramm Stickoxid je Kubikmeter Luft gemessen werden. Eine entsprechende Gesetzesänderung nahm der Bundestag am Donnerstag an. Demnach sollen auch in Städten, die ein Fahrverbot einführen, mehr Diesel-Fahrzeuge einfahren. Euro-6-Diesel etwa bekommen freie Fahrt, aber auch Fahrzeuge der Euro-Normen 4 und 5, wenn sie nachgerüstet wurden. Dafür muss aber sichergestellt sein, dass die Motoren durch die Nachrüstung nicht mehr als 270 Milligramm je Kilometer ausstoßen. Die realen Werte ohne Nachrüstung liegen häufig bei einem Vielfachen dessen. Auch hinreichend nachgerüstete Busse und Müllfahrzeuge sollen von Fahrverboten ausgenommen bleiben.

Der europäische Grenzwert liegt eigentlich bei 40 Mikrogramm Stickoxid je Kubikmeter. Nach Auffassung der Bundesregierung können Städte, die nur knapp darüber liegen, auch ohne Fahrverbot den Grenzwert einhalten - etwa durch Tempolimits, mehr Nahverkehr oder die Modernisierung der kommunalen Fahrzeugflotte. Nach vorläufigen Zahlen wären damit für bundesweit mindestens 18 Städte Fahrverbote vom Tisch. Für mindestens zehn weitere Städte ändert die Novelle nichts: Hier liegt die Stickoxid-Konzentration über dem kritischen Wert. Kontrolliert werden sollen Fahrverbote, wie sie von Gerichten in mehreren Städten gefordert wurden, künftig über einen Abgleich mit Daten aus dem Flensburger Verkehrsregister - allerdings nur "im Rahmen von stichprobenartigen Überprüfungen mit mobilen Geräten". Einen entsprechenden Entwurf nahm der Bundestag ebenfalls am Donnerstag an. Damit sind stationäre Kontrollen ausgeschlossen, auch müssen sich die Behörden beeilen, die so erhobenen Beweise in Strafzettel umzuwandeln: "Spätestens zwei Wochen nach ihrer erstmaligen Erhebung" sollen die Daten gelöscht werden.

© SZ vom 15.03.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: