Bundesgerichtshof:BGH: Kunden dürfen Kreditverträge auch noch nach Jahren widerrufen

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Weil fast alle Baufinanzierer zwischen November 2002 und Juni 2010 die Widerrufsbelehrungen falsch formulierten, haben nun hunderte Kunden die Chance, den ganzen Kreditvertrag für nichtig zu erklären. (Foto: Imago Stock&People)
  • Der Bundesgerichtshof hat am Dienstag entschieden, dass Kunden noch nach Jahren ihre Kreditverträge widerrufen können, sofern sie Fehler enthalten.
  • Fast alle Baufinanzierer haben zwischen November 2002 und Juni 2010 ihre Widerrufsbelehrungen falsch formuliert. Hunderte Kunden haben deshalb die Chance, den ganzen Kreditvertrag für nichtig zu erklären.
  • Allerdings müssen sie ihren Vertrag dafür bis zum 21. Juni widerrufen haben - am Tag drauf erlosch das sogenannte ewige Widerrufsrecht.

Es ist ja nicht so, dass die Banken momentan nicht schon genug Probleme hätten. Neben den dauerhaft niedrigen Zinsen und der Frage, wie sie mit dem Privatkundengeschäft noch Geld verdienen, werden sie jetzt auch noch von längst abgeschlossen geglaubten Geschäften aus der Vergangenheit eingeholt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Dienstag entschieden, dass Kunden noch nach Jahren ihre Kreditverträge widerrufen können, sofern die Widerrufsbelehrung Fehler enthielt. Somit können künftig hunderte Bankkunden aus ihren teuren Kreditverträgen aussteigen - sofern sie ihren Vertrag bis zum 21. Juni widerrufen haben.

In dem vor dem BGH verhandelten Fall ging es um die Rückabwicklung eines Darlehensvertrages der Nürnberger Sparkasse. Die Kläger hatten im Jahr 2008 einen Verbraucherkredit über 50 000 Euro aufgenommen und ihn 2013 widerrufen, weil die Belehrung der Sparkasse zum Widerrufsrecht fehlerhaft gewesen sei.

Der Musterbelehrung der Sparkasse zufolge sollte die 14-tägige Widerrufsfrist "frühestens mit Erhalt dieser Belehrung" beginnen. In einer zusätzlichen Fußnote hieß es zudem: "Bitte Frist im Einzelfall prüfen". Der BGH erklärte diese Belehrung nun für irreführend, weil beim Kunden damit der Eindruck erweckt werden könne, dass die 14-tägige Frist je nach Umständen länger oder kürzer dauern kann.

Für einige Kunden kann es um viel Geld gehen

Die Grundsatzentscheidung vom Dienstag hat Auswirkungen auf zahlreiche Prozesse um den Widerruf von Altverträgen. Weil fast alle Baufinanzierer zwischen November 2002 und Juni 2010 die Widerrufsbelehrungen falsch formulierten, haben nun hunderte Kunden die Chance, den ganzen Kreditvertrag für nichtig zu erklären, auf billigere Zinsen umzuschulden oder sich Geld aus längst abgelösten Verträgen zurückzuholen.

Sowohl für die Verbraucher als auch für die Banken kann es dabei um hohe Summen gehen: Manche Kunden erreichten mithilfe des Widerrufs schon eine Zinsersparnis von 41 000 Euro oder die Rückzahlung von 65 000 Euro Vorfälligkeitsentschädigung. Insgesamt geht es um Kredite im Volumen von schätzungsweise rund 1,6 Billionen Euro.

Allerdings können nur diejenigen Verbraucher ihr Recht auf einen Widerruf wirksam machen, die ihren Widerruf bis zum 21. Juni kurz vor Mitternacht eingerecht haben. Der Grund: Das sogenannte ewige Widerrufsrecht, das bei fehlerhaften Belehrungen galt, wurde vom Gesetzgeber zum 22. Juni 2016 abgeschafft.

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