Eschborn:Börse: Kengeter-Verfahren könnte eingestellt werden

Frankfurt/Main (dpa) - Das Ermittlungsverfahren gegen Deutsche-Börse-Chef Carsten Kengeter wegen Insiderhandels könnte gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt werden. Eine solche einvernehmliche Beendigung des Verfahren habe die Staatsanwaltschaft Frankfurt in Aussicht gestellt, teilte die Deutsche Börse am Dienstag mit. Im Gegenzug müsste der Dax-Konzern zwei Geldbußen in Höhe von 5,5 Millionen Euro sowie 5 Millionen Euro zahlen. Dabei geht es auch um einen möglichen Verstoß gegen Ad-hoc-Pflichten bei der Bekanntgabe der - inzwischen gescheiterten - Fusionspläne mit der Londoner Börse LSE.

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Frankfurt/Main (dpa) - Das Ermittlungsverfahren gegen Deutsche-Börse-Chef Carsten Kengeter wegen Insiderhandels könnte gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt werden. Eine solche einvernehmliche Beendigung des Verfahren habe die Staatsanwaltschaft Frankfurt in Aussicht gestellt, teilte die Deutsche Börse am Dienstag mit. Im Gegenzug müsste der Dax-Konzern zwei Geldbußen in Höhe von 5,5 Millionen Euro sowie 5 Millionen Euro zahlen. Dabei geht es auch um einen möglichen Verstoß gegen Ad-hoc-Pflichten bei der Bekanntgabe der - inzwischen gescheiterten - Fusionspläne mit der Londoner Börse LSE.

Der Konzern werde das Anhörungsschreiben der Staatsanwaltschaft nun „pflichtgemäß und unter Abwägung aller relevanten Gesichtspunkte prüfen, insbesondere auch unter dem Gesichtspunkt, dass die Gesellschaft die gemachten Vorwürfe auch nach Hinzuziehung von Experten weiterhin in jeder Hinsicht für unbegründet hält“, teilte die Deutsche Börse mit.

Gegen Kengeter wird wegen eines Aktiengeschäfts aus dem Dezember 2015 ermittelt. Der Vorwurf ist, dass der Manager bereits zuvor Gespräche über den möglichen Zusammenschluss mit der LSE geführt hatte und in diesem Wissen in großem Stil Aktien der Deutschen Börse kaufte. Die Öffentlichkeit informierten die Konzerne am 23. Februar 2016 über ihr Vorhaben. Die Aktienkurse beider Unternehmen legten in der Folge zu. Gescheitert ist das Projekt am Widerstand der EU-Wettbewerbshüter.

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