BGH-Urteil:Lufthansa muss Kosten für "Sky Marshals" zahlen

Das oberste Gericht weist eine Klage ab, mit der die Fluggesellschaft 2,3 Millionen Euro erstattet haben wollte.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Die Lufthansa ist nun auch in letzter Instanz mit dem Versuch gescheitert, einen Teil der Kosten für die Beförderung sogenannter "Sky Marshals" auf den Steuerzahler abzuwälzen. Wie schon zuvor das Land- und Oberlandesgericht in Brandenburg, wies nun auch der Bundesgerichtshof (BGH) eine Klage ab, mit der die Fluggesellschaft vom Bund mehr als 2,3 Millionen Euro erstattet haben wollte - beispielsweise Beförderungssteuern, Einreisegebühren und andere anteilige Entgelte, die für die Beförderung der Bundespolizisten zwischen 2008 und 2015 angefallen waren. Die Beförderung dieser Sicherheitsbeamten, die in ausgewählten Flügen zum Schutz vor Terror und Entführung an Bord sind, ist prinzipiell unentgeltlich. Die Lufthansa wandte jedoch ein, dies gelte weder für die Beförderung im Ausland noch für Kosten, welche die Gesellschaften für die Beamten an Dritte zu entrichten hätten.

Der BGH stellte nun klar, dass Sky Marshals immer und überall kostenfrei mitfliegen. Erstens sei dies durch "hinreichende Gründe des Gemeinwohls" gerechtfertigt, denn ihre Anwesenheit diene dem Schutz vor Geiselnahmen und Anschlägen. Zweitens komme der Einsatz auch den Fluggesellschaften selbst zugute, "weil er zu einem Sicherheitsgewinn und einer Risikominderung führt und die Unternehmen von gleichartigen eigenen Sicherheitsmaßnahmen entlastet". Im Übrigen wies der BGH darauf hin, dass die Beförderung der Marshals im Ausland letztlich "eine notwendige Folge der vorherigen Aufgabenwahrnehmung im Inland" sei. Soll heißen: Sie können ja schwerlich an der Grenze aussteigen.

© SZ vom 27.07.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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