Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Ebay-Bieter Schadenersatz in Höhe von 5250 Euro erhält. Er hatte ein Auto auf der Plattform ersteigert, das Fahrzeug aber nicht bekommen.
Der Besitzer hatte einen VW Passat auf Ebay angeboten, brach die Versteigerung aber ab, während die Auktion lief. Für das Auto hatte er ein Mindestgebot von einem Euro festgesetzt. Einige Stunden später verkaufte er das Fahrzeug anderweitig für 4200 Euro und zog sein Ebay-Angebot zurück.
Allerdings hatte zu diesem Zeitpunkt bereits ein Bieter einen Euro für den Pkw geboten. Das war das bis dahin höchste Gebot. Der Bieter verlangte daraufhin Schadenersatz in Höhe des Wertes des Autos von 5250 Euro.
Das Thüringer Oberlandesgericht in Jena hatte dem Bieter bereits recht gegeben: Er habe den Wagen wirksam für einen Euro erworben, hieß es. Dieses Urteil bestätigte der Bundesgerichtshof am Mittwoch zunächst ohne Angaben von Gründen (Aktenzeichen: VIII ZR 42/14).