Berufskrankheiten:Mitarbeiter ohne Chance

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Das System der Unfallversicherung, wie es in Deutschland existiert, ist ein Schutzschild für die Arbeitgeber - nicht für die Arbeitnehmer. Eigentlich sollte sich das nun ändern. Doch das geplante neue Gesetz bedient auch vor allem wieder die Interessen der Arbeitgeber.

(Foto: dpa)

Wenn es nach dem Entwurf für ein neues Gesetz über Berufskrankheiten geht, müssen die Arbeitnehmer selbst beweisen, dass sie der Job krank gemacht hat. Das ist absurd.

Kommentar von Christina Berndt

Was lange währt, wird endlich gut? Das stimmt leider nicht immer. Und für die Reformbemühungen der Bundesregierung in Sachen Berufskrankheiten stimmt es leider gar nicht. Obwohl Kranke, Sozialpolitiker und Arbeitnehmervertreter seit Jahren grundlegende Reformen verlangen, ist der Entwurf der Arbeitsministeriums für die Gesetzesnovelle weit davon entfernt, das problematische deutsche Berufskrankheitenrecht zu heilen. Zu halbherzig sind die Reformen, zu wenig werden Grundübel beseitigt wie die Beweispflicht der Arbeitnehmer, zu wenig geht die Novelle an den Kern des Problems, die Machtfülle der Berufsgenossenschaften mit ihrem Spitzenverband, der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.

Seit Jahrzehnten schon ist eines klar: Das System der Unfallversicherung, wie es in Deutschland existiert, ist ein Schutzschild für die Arbeitgeber - nicht für die Arbeitnehmer, zu deren Schutz es eigentlich mal gedacht war. Die Idee des Otto von Bismarck, dass Unternehmer ihre Arbeiter gefälligst zu entschädigen haben, wenn diese sich auf der Schicht, im Lager oder im Stollen beim Mehren des betrieblichen Gewinns verletzt haben oder durch die Arbeit krank geworden sind, war mal eine wunderbare, soziale und aus heutiger Sicht vielleicht sogar selbstverständliche Idee. Nur ist es für viele Betroffene eine Idee geblieben: Bis heute erhalten in Deutschland krank malochte Arbeiter nur höchst selten die Hilfe, die sie verdienen. Nur jeder vierte Antragsteller bekommt am Ende eine Entschädigung, keine zehn Prozent erhalten eine Rente.

Schon der Vergleich mit dem europäischen Ausland, wo von Frankreich über Spanien bis Dänemark deutlich mehr Menschen Geld aus den Unfallkassen bekommen, zeigt, dass es auch anders geht. Doch hierzulande verhindert ein sorgfältig gepflegtes Geflecht aus Arbeitsmedizin, Wissenschaft und Genossenschaften, dass Arbeitnehmer zu ihrem Recht kommen. Die Genossenschaften unterhalten eigene Forschungsinstitute, und Arbeitsmediziner spielen als Gutachter vor Gericht eine entscheidende und wenig rühmliche Rolle. Die Prozesse ziehen sich oft über Jahre hin. Und am Ende stirbt der Dachdecker eher an seiner Asbestlunge, als dass er eine Entschädigung bekommt.

Dabei hat ein kranker Arbeitnehmer noch Glück, wenn seine Krankheit überhaupt auf der Liste der anerkennungsfähigen Berufskrankheiten steht. Auch diese Listung nämlich dauert unerträglich lange. Dass Lösungsmittel aus Farben und Lacken Maler krank machen, wurde in Dänemark 1976 als Berufskrankheit anerkannt, in Deutschland erst 1997. Beim extrem giftigen Dioxin vergingen von 1957 bis 1989 mehr als 30 Jahre zwischen der ersten Beschreibung von Gesundheitsgefahren und der Anerkennung beruflich bedingter Schäden. Asbest wurde sogar erst 1995 verboten, so dass die Zahl der Todesfälle durch das krebserregende Mineral erst jetzt, 120 Jahre nach den ersten Warnungen, ihren Höhepunkt erreichen wird.

Kaum höhere Chancen auf Entschädigung

Immerhin hat die Bundesregierung nun einige wesentliche Punkte erkannt. So soll der ärztliche Sachverständigenbeirat für Berufskrankheiten künftig mehr Macht und Personal erhalten und eigene Forschung finanzieren können. Zudem soll der unsägliche Unterlassungszwang endlich abgeschafft werden, wonach Arbeiter mit neun verschiedenen Krankheiten von Rückenschmerzen bis Hautproblemen perfiderweise gleich ihr Recht auf Entschädigung verwirken, wenn sie trotz Krankheit weiterarbeiten. Das sind wesentliche Neuerungen.

Andere Mängel aber bleiben. Zum Beispiel, dass die Beweislast künftig weiter beim Arbeitnehmer liegt. Es ist absurd, dass ausgerechnet er belegen soll, er habe sich seine Krankheit durch seine Arbeit geholt, wo er doch in der Regel nicht einmal Zugang zu den dafür nötigen Unterlagen hat. Wie viele Stunden er wie genau mit welchen Stoffen gearbeitet hat? Die Dokumentation darüber obliegt dem Arbeitgeber, und wenn dieser sie nicht ordnungsgemäß vornimmt oder Akten verschwinden oder gleich der ganze Arbeitgeber, dann hat der Arbeitnehmer keine Chance.

So werden die Chancen auf Entschädigung mit dem neuen Gesetz nur unwesentlich wachsen. Die Arbeitgeber können es sich im System weiter gut einrichten. Das ist neben den Schicksalen der alljährlich zigtausenden Betroffenen das eigentliche Problem: Solange Arbeitgeber für schädliche Arbeitsbedingungen selten finanziell aufkommen müssen, haben sie kaum Veranlassung, für bessere Bedingungen und mehr Prävention zu sorgen. Daran werden, wie bei Asbest, noch viele nachfolgende Generationen zu tragen haben.

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