Behörden strafen häufiger:Arbeit abgelehnt, Arbeitslosengeld gesperrt

Wer als Arbeitsloser einen Job ausschlägt, kann schnell ohne Arbeitslosengeld I dastehen. Im vergangenen Jahr nutzten die Behörden diese Sanktion deutlich häufiger als zuvor.

Während sich der Arbeitsmarkt positiv entwickelt, machen die Arbeitsagenturen weiter Druck auf Arbeitslose. Nehmen sie Arbeit, die ihnen angeboten wird, nicht an, kann die Agentur ihnen das Arbeitslosengeld I vorübergehend sperren.

Das taten sie im Jahr 2011 in fast 27.000 Fällen mit der Begründung: Arbeitsablehnung. Das entspricht einem Anstieg um 2800 Fälle oder fast zwölf Prozent im Vergleich zum Vorjahr, wie aus einer Bilanz der Bundesagentur für Arbeit hervorgeht, die der Nachrichtenagentur Reuters vorliegt.

Insgesamt allerdings ging die Zahl aller Sperrzeiten deutlich zurück, um fast fünf Prozent auf etwa 728.000. In den weitaus meisten Fällen wurde das ALG gesperrt, weil sich Menschen zu spät arbeitslos gemeldet hatten, wegen anderer Meldeversäumnisse oder weil sie einen bereits begonnenen Job wieder aufhörten.

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