Bedingungsloses Grundeinkommen:Das Grundeinkommen ist nicht egalitär, sondern elitär

Herbst am Kleinhesseloher See in München,2014

Das Grundeinkommen wurde nach dem Lebensentwurf eines Lottogewinners oder reichen Müßiggängers konstruiert, findet Christoph Butterwegge.

(Foto: Robert Haas)

Seine Einführung würde das Ende des Sozialstaats bedeuten. Denn konstruiert ist es nicht für einen Minimalverdiener - sondern für einen Lottogewinner.

Gastbeitrag von Christoph Butterwegge

Ein bedingungsloses Grundeinkommen (BGE), wie es in weiten Bevölkerungskreisen auf große Sympathien stößt, hat auf den ersten Blick etwas Faszinierendes: Statt wie im bestehenden Wohlfahrtsstaat nur jene Menschen durch eine spezielle Transferleistung wie das Arbeitslosengeld II aufzufangen, die weder über ein ausreichendes Erwerbseinkommen noch über Leistungsansprüche aus dem Versicherungssystem verfügen, sollen alle (Wohn-)Bürger ohne Ansehen der Person, ohne Arbeitspflicht und ohne besonderen Nachweis in den Genuss einer Zuwendung gelangen, die zur Sicherung ihrer materiellen Existenz ausreicht.

Nach jahrzehntelanger Flickschusterei am Sozialstaat, die immer neue Probleme und Streitigkeiten in der Öffentlichkeit mit sich brachte, erscheint der angestrebte Systemwechsel vielen Menschen geradezu als Erlösung: Hartz-IV-Bezieher hoffen, vom Druck ihres Jobcenters befreit zu werden, Steuerzahler glauben, nichts mehr von Reformen hören zu müssen, die - wie Hartz IV - keine Verbesserungen bringen. An die Stelle eines gleichermaßen komplexen wie komplizierten Wohlfahrtsstaates, individuell geltend zu machender Ansprüche und behördlicher Kontrollen soll ein Universaltransfer treten, der keiner großen staatlichen Bürokratie mit Sanktionsdrohungen mehr bedarf.

Auf den zweiten Blick fallen allerdings gravierende Nachteile dieser Idee ins Auge: Beim BGE handelt es sich um eine Leistungsart, die mit der Konstruktionslogik des bestehenden, früher als Jahrhundertwerk gefeierten und selbst in entfernten Weltgegenden nachgeahmten Wohlfahrtsstaates brechen und seine ganze Struktur zerstören würde. Der Wohlfahrtsstaat gründet seit Bismarck auf einer Sozialversicherung, die in unterschiedlichen Lebensbereichen, -situationen und -phasen auftretende Standardrisiken (Krankheit, Alter, Invalidität, Arbeitslosigkeit und Pflegebedürftigkeit) kollektiv absichert, sofern entsprechende Beiträge entrichtet wurden. Nur wenn dies nicht der Fall ist oder der Leistungsanspruch bei längerer Arbeitslosigkeit endet, muss man auf steuerfinanzierte Leistungen zurückgreifen, die bedarfsabhängig - also nur nach Prüfung der Einkommensverhältnisse, vorrangigen Unterhaltspflichten und Vermögen - gezahlt werden.

Wenn (fast) alle bisherigen Leistungsarten zu einem Grundeinkommen verschmolzen würden, wäre das Ende des Sozialstaates gekommen, wie Deutschland ihn seit mehr als 100 Jahren kennt. Selbst ein reiches Land wie die Bundesrepublik kann sich nicht beides zugleich leisten, die Sozialversicherung mit einem Beitragsvolumen von gut 600 Milliarden Euro und außerdem ein Grundeinkommen, das die öffentlichen Haushalte erheblich mehr Geld kosten würde, als Bund, Länder und Gemeinden heute an Steuern einnehmen. Im Haushaltsjahr 2016 waren das knapp 650 Milliarden Euro.

Christoph Butterwegge

Der 66-jährige Autor dieses Gastbeitrages war von 1998 bis 2016 Ordinarius für Politikwissenschaft an der Universität zu Köln.

Um allen 82,5 Millionen Einwohnern Deutschlands ein Grundeinkommen in Höhe von 1000 Euro monatlich zahlen zu können, müsste man knapp eine Billion Euro, fast ein Drittel des Volkseinkommens, aufwenden. Wenn man das Grundeinkommen den Besserverdienenden vorenthielte oder diesen Personenkreis darauf Steuern entrichten ließe, um staatlicherseits billiger davonzukommen, wäre es nicht bedingungslos, sondern an die Voraussetzung geknüpft, dass keine anderen Einkommensquellen vorhanden sind. Folglich ist die Finanzierung des Grundeinkommens der kritische Punkt.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: