Banknoten:Der 500-Euro-Schein soll weg - aber wie?

Lesezeit: 2 Min.

Geldwäsche, Korruption und Terrorismus: Der 500-Euro-Schein steht in der Kritik. (Foto: AFP)
  • Die Überlegungen, den 500-Euro-Schein abzuschaffen, werden konkreter.
  • Offen ist jedoch, wie die EZB die Banknoten aus dem Verkehr ziehen will - und wie lange so ein Vorgehen dauern würde.

Fragen und Antworten von Markus Zydra, Frankfurt

Einem Notenbank-Insider zufolge hat der Rat der Europäischen Zentralbank (EZB) mit großer Mehrheit die Absicht erklärt, den 500-Euro-Schein abzuschaffen. Auch EZB-Präsident Mario Draghi zeigt sich neuerdings offen gegenüber dieser Idee. Der deutsche Finanzminister Wolfgang Schäuble ist ohnehin dafür. Zugleich stellen sich durch diese Erwägungen viele neue Fragen

Wie viele 500-Euro-Scheine gibt es eigentlich?

Laut der EZB sind mittlerweile rund 614 Millionen 500-Euro-Noten im Gesamtwert von über 300 Milliarden Euro im Umlauf. Die kursierende Menge der 500er hat sich in den letzten zwei Jahren deutlich gesteigert, 2013 waren es lediglich 583 Millionen Banknoten.

Welche Rolle spielt der 500er im Alltag?

Eigentlich so gut wie gar keine. Die 500-Euro-Note wird im Alltag kaum benutzt. Viele Geschäfte akzeptieren ihn nicht einmal. Die 500-Euro-Scheine werden vielmehr vornehmlich zur Hortung von Vermögen eingesetzt: Entweder weil die Besitzer der Bank nicht trauen. Oder aber, weil man illegale Geschäfte plant. Rund ein Viertel der 500-Euro-Scheine liegt Schätzungen zufolge im Ausland.

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Wie kann die EZB den 500-Euro-Schein aus dem Verkehr ziehen?

Die EZB könnte eine Frist setzen, bis zu der 500-Euro-Scheine als gesetzliches Zahlungsmittel gültig sind. Danach gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder die EZB tauscht die Scheine schrittweise in kleinere Einheiten um. Oder aber sie setzt einen Stichtag, bis zu dem der Umtausch erfolgt sein muss. Danach würde der Wert der 500er verfallen. Welche Variante am sinnvollsten ist, muss nun der EZB-Banknotenausschuss prüfen.

Wie wurde es bei der Euro-Einführung geregelt?

Unterschiedlich. Während die Bundesbank bis heute alte D-Mark-Geldscheine in Euro umtauscht, haben etwa die italienische und französische Notenbank einen Stichtag gesetzt. Lira und Franc können heute nicht mehr in Euro getauscht werden.

Wie lange würde so eine Durchsetzung voraussichtlich dauern?

Man geht davon aus, dass lange Übergangsfristen gelten würden, auch weil es derzeit gar nicht genügend 100- und 200-Euroscheine gibt, in die zumindest ein Teil der 500er getauscht könnten.

Darf die EZB das überhaupt?

Ja, die Europäische Zentralbank hat das alleinige Recht, die Stückelung der Euro-Banknoten festzulegen und zu ändern. Der EZB-Rat entscheidet per Mehrheitsbeschluss über die Abschaffung des 500-Euro-Scheins. Eine Zustimmung der Staaten ist dafür nicht nötig.

Ließen sich mit der Abschaffung des 500-Euro-Scheins wirklich Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bekämpfen?

Vermutlich schon. Die Abschaffung würde den Transport großer Beträge viel aufwändiger machen. Allerdings darf man der Organisierten Kriminalität durchaus zutrauen, dass sie Ersatzwege findet, etwa durch digitale Währungen wie Bitcoin, via Gold oder Diamanten oder aber - ebenfalls naheliegend - indem Kriminelle einfach auf die nächstkleineren Scheine umsteigen.

Ist das womöglich der erste Schritt in Richtung Abschaffung des Bargelds?

Das vermuten einige Experten. "Ohne Bargeld könnte die Notenbank Strafzinsen viel effektiver durchsetzen," sagt Jörg Krämer, Chefvolkswirt der Commerzbank. Einige Ökonomen möchten die Bürger dazu zwingen, ihr Erspartes auszugeben, um so die Wirtschaft anzukurbeln. Durch ein Bargeldverbot könnten Notenbanken noch höhere Strafzinsen als derzeit erheben, was den Druck auf die Sparer erhöhen würde. "Das Bargeld ist vielen ein Dorn im Auge. Schließlich können sich die Bürger negativen Zinsen entziehen, indem sie Bargeld abheben", sagt Krämer.

Wie könnte die EZB den dann nötigen Umtausch der 500-Euro-Scheine kontrollieren?

Das muss die EZB diskutieren. Die Echtheit der Scheine zu kontrollieren, ist die eine Sache. Viel entscheidender wird sein, eine Personenüberprüfung durchzuführen, wenn jemand eine Million Euro und mehr in kleinere Scheine tauschen möchte. Schon jetzt greift das Geldwäschegesetz, wenn bei Banken solche Barbeträge eingezahlt werden. Das muss seitens der Bank gemeldet werden. Die Bundesbank akzeptiert aber auch Postsendungen mit alten D-Mark-Scheinen, die dann umgetauscht werden. Hier müssen die Absender ihre Identität angeben. Der Vorgang wird geprüft, bevor der Umtausch vollzogen wird. Es ist offen, ob die EZB den Umtausch per Post erlauben würde.

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