Banken:Sonderprüfung bei Deutscher Bank durchgesetzt

Die Aktionärsvereinigung DSW setzte eine Sonderprüfung der Deutschen Bank durch. Es gehzt darum, zu prüfen, ob die Rückstellungen des Geldinstituts für laufende Rechtsverfahren und drohende Vergleichszahlungen ausreichend sind. (Foto: Arne Dedert/Archiv)

Frankfurt/Main (dpa) - Die Deutsche Bank muss sich auf Betreiben der Aktionärsvereinigung DSW von einem Sonderprüfer durchleuchten lassen.

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Frankfurt/Main (dpa) - Die Deutsche Bank muss sich auf Betreiben der Aktionärsvereinigung DSW von einem Sonderprüfer durchleuchten lassen.

„Die Deutsche Bank hat sich mit der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz auf eine freiwillige Sonderprüfung verständigt“, sagte ein Sprecher des Dax-Konzerns und bestätigte damit entsprechende Informationen der DSW. Der Vereinigung geht es nach einer Serie teurer Skandale um Aufklärung darüber, ob die Rückstellungen der Bank für laufende Rechtsverfahren und drohende Vergleichszahlungen ausreichend sind.

„Jetzt wird endlich unabhängig geklärt, ob die aktuellen Risikokontrollsysteme der Bank ausreichen, um eine Wiederholung von Fällen, wie etwa den Skandal rund um die Manipulation des Interbankenzinssatzes Libor, erfolgreich zu verhindern“, erklärte DSW-Vizepräsident Klaus Nieding. Übernehmen soll die Aufgabe die BDO Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die Ergebnisse sollen nach DSW-Angaben auf der Internetseite der Bank veröffentlicht werden und werden spätestens zur Hauptversammlung 2017 erwartet.

Allerdings fällt die Untersuchung kleiner aus als ursprünglich gefordert, Altfälle werden nicht berücksichtigt. Alleiniger Gegenstand sei „die Prüfung der Angemessenheit des gegenwärtigen Prozesses der Deutsche Bank AG, mit dem für die Zwecke des Konzernabschlusses rückstellungspflichtige Sachverhalte in Bezug auf Rechtsrisiken identifiziert und bewertet werden“, erklärte der Bank-Sprecher.

Nachdem die DSW für ihren Antrag auf Sonderprüfung bei der Hauptversammlung 2015 keine Mehrheit bekam, zog sie vor Gericht. In erster Instanz vor dem Landgericht Frankfurt gab es im Februar eine Niederlage. Die Beschwerde gegen diesen Beschluss zog die DSW nach der außergerichtlichen Einigung nun zurück.

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