Das Bundeskartellamt leitet kein Verfahren gegen Ebay wegen des Zwangs zum hauseigenen Bezahldienst ein. Das teilte der Onlinehändler am Freitag mit. Grundlage für die Entscheidung seien Zweifel an einer marktbeherrschenden Stellung von Ebay, erklärte ein Sprecher des Bundeskartellamtes.
Außerdem habe der Zwang, Paypal zu nutzen, für bestimmte Nutzer auch Vorteile. Einen Freibrief allerdings wolle man dem Unternehmen damit nicht erteilen, hieß es.
Im Februar hatte die deutsche Tochter des US-Konzerns mitgeteilt, dass künftig alle Nutzer mit weniger als 50 Bewertungen als eine Zahlungsoption Paypal anbieten müssen. Der Bezahldienst gehört seit 2001 zu Ebay und wirbt unter anderem damit, in Betrugsfällen Schutz zu bieten.
Keine marktbeherrschende Stellung
Dann sollen geprellte Käufer oder Verkäufer ihr Geld zurückbekommen. Weil mit Paypal aber auch recht hohe Gebühren auf den Händler zukommen, gab es eine Reihe von Beschwerden nach dieser Entscheidung.
In einem Brief an die Beschwerdeführer vom Bundeskartellamt heißt es nun, das Amt könne nur bei einem Verstoß gegen das Kartellrecht tätig werden. "In Frage kommt hier nur der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung", steht in der Mitteilung. Es sei aber fraglich, ob bei einem Verfahren nur der Markt für Onlineauktionen betrachtet werden könne. Im weiter gefassten Internethandels-Markt hat Ebay einige Wettbewerber.
"Ebay hat Zahlen vorgelegt, die erwarten lassen, dass die Maßnahme die Zufriedenheit der Kunden bei der Nutzung der Plattform steigen lässt", heißt es weiter. Ebay betonte, Käufern biete Paypal Schutz, "wenn der Artikel nicht geliefert wird oder nicht der Beschreibung entspricht".