Arbeitsbedingungen beim Autobauer:Daimler verklagt SWR wegen Film zu Dumpinglöhnen

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Ein Fahrzeug steht in der Endfertigung von Mercedes-Benz in Ludwigsfelde. (Foto: dpa)

Gleiche Arbeit für angeblich weniger Lohn: Eine Reportage des Südwestrundfunks prangert die Arbeitsverhältnisse beim Autobauer Daimler an. Nun will Daimler eine Garantie, dass der Film nicht mehr ausgestrahlt wird.

Daimler verklagt den Südwestrundfunk (SWR) wegen einer Reportage über Dumpinglöhne in einem Werk des Autobauers. "Der Film suggeriert unrechtmäßiges Handeln auf unserer Seite und dies war nicht der Fall", sagte eine Daimler-Sprecherin und bestätigte einen Bericht der Stuttgarter Zeitung. Daimler hat beim Landgericht Stuttgart Unterlassungsklage erhoben. Der Konzern will erreichen, dass der Sender den Beitrag nicht mehr ausstrahlen darf.

Der Autohersteller beschäftigt dem Bericht zufolge über Werkverträge an den Fließbändern Menschen, die ihr Gehalt mit Hartz IV aufstocken müssen.

Die Reportage lief im Mai vergangenen Jahres unter dem Titel " Hungerlohn am Fließband: Wie Tarife ausgehebelt werden" und prangert die ungleiche Behandlung von Mitarbeitern an. Trotz der guten Beschäftigungslage würden selbst große Unternehmen manchen Angestellten weniger bezahlen - bei gleicher Arbeit.

Der SWR-Mitarbeiter hatte sich als Mitarbeiter einer Logistikfirma getarnt und mit versteckter Kamera bei Daimler gefilmt. Obwohl er kein fester Mitarbeiter gewesen sei, habe er die gleichen Tätigkeiten wie Daimler-Beschäftigte ausgeführt und auch direkte Weisungen von ihnen erhalten, berichtete der SWR damals.

Daimler moniert, die Aufnahmen seien heimlich entstanden und zum Teil manipulativ. Der Sender sieht das anders: "Der SWR ist der Überzeugung, dass die Verwendung der genannten Aufnahmen rechtmäßig war."

Seit der Erstausstrahlung am 13. Mai 2013 sei der Beitrag noch dreimal wiederholt worden, sagte eine Sprecherin des Senders. Sie betonte aber: "Es sind keine weiteren Ausstrahlungen geplant." Daimler pocht darauf, dass das auch künftig so bleibt: Sollten die entsprechenden Bilder noch einmal gezeigt werden, soll der SWR - so die Forderung des Autobauers - ein Ordnungsgeld von einer Viertelmillion Euro zahlen.

Das Stuttgarter Landgericht hat über die Unterlassungsklage noch nicht entschieden. Beide Seiten sollen sich nach Angaben einer Gerichtssprecherin am 8. Mai zu einem ersten Verhandlungstermin treffen.

© Süddeutsche.de/dpa/infu - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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