Gesundheitsversorgung:Zahl der Apotheken sinkt weiter

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Die Schilder mit dem roten A sind in den vergangenen Jahren deutlich weniger geworden. (Foto: Marcus Brandt/dpa)

Ende März gab es nur noch 17 429 Apotheken in Deutschland - und der Schwund könnte weitergehen.

Von Elisabeth Dostert

Die Zahl der Apotheken in Deutschland hat einen neuen Tiefstand erreicht. Im ersten Quartal 2024 sank ihre Zahl im Vergleich zum Jahresende 2023 um 142 auf 17 429. Das geht aus dem Apothekenwirtschaftsbericht hervor, der am Dienstag beim Wirtschaftsforum des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) in Potsdam präsentiert wurde. Die wirtschaftliche Lage bleibe "extrem angespannt". Eine durchschnittliche Apotheke setzte 2023 netto 3,4 Millionen Euro um, das Betriebsergebnis vor Steuern brach aufgrund der gestiegenen Kosten um 4,3 Prozent auf 148 000 Euro ein. Es gibt allerdings, so die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (Abda), erhebliche Unterschiede. In dieser Woche hat die Abda wieder zu Protesten aufgerufen.

Zwischen 2010 und 2023 sei jede sechste Apotheke geschlossen worden, sagt Georg Götz, der an der Justus-Liebig-Universität in Gießen Volkswirtschaft lehrt, in einer Pressekonferenz. Im Auftrag der Abda hat er die Pläne von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach analysiert und kommt zum Schluss, dass das Apothekensterben wohl noch zunehmen wird. Daran würden die Pläne zur Honorarreform nichts ändern, so Götz in Potsdam. So soll die variable Vergütung von drei Prozent des Apothekeneinkaufspreises in zwei Schritten von derzeit drei Prozent auf zwei Prozent sinken. Der Festzuschlag pro Packung eines verschreibungspflichtigen Medikaments soll steigen.

Klage nicht ausgeschlossen

In einem Gutachten des ehemaligen Bundesverfassungsrichters Udo Di Fabio ließ die Abda Lauterbachs Pläne für Apotheken ohne Apotheker prüfen. Mit der Ausgestaltung und Aufsicht über das Apothekenwesen erfülle der Staat eine Schutzpflicht aus dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, so Di Fabio. Der Getzgeber verfüge zwar über einen Gestaltungsspielraum. Jeder gesetzgeberische Schritt "in Richtung einer Entfernung vom Leitbild persönlicher Kontrolle der Arzneimittelabgabe durch einen pharmazeutisch qualifizierten Apotheker oder eine Apothekerin" sei als Grundrechtseingriff zu beurteilen. Man werde alles dransetzen, dass dieser Schutz erhalten bleibe, sagt Abda-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening. Eine Klage schloss sie nicht aus.

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