Leserdiskussion:Halten Sie das Airbnb-Urteil für richtig?

In München dürfen Wohnungen maximal acht Wochen ohne Genehmigung an Touristen weitervermietet werden - sonst verstößt man gegen das Zweckentfremdungsgebot. (Foto: dpa)

Airbnb muss der Stadt München Daten zu den Vermietern der Ferienwohnungen übergeben, hat das Münchner Verwaltungsgericht entschieden. An dem Urteil könnten sich auch andere Städte orientieren, die ebenfalls gegen Zweckentfremdung kämpfen.

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  • Meldung: Airbnb muss Daten zu Vermietern in München preisgeben

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