Agrar:Verbot der Küken-Tötung - Gericht stoppt NRW-Umweltministerium

Minden (dpa) - Das Verwaltungsgericht Minden hat dem Land Nordrhein-Westfalen untersagt, per Erlass das massenweise Töten männlicher Küken zu verbieten. Das Gericht gab damit Klagen von elf Brütereien aus NRW statt. Als erstes Bundesland überhaupt hatte NRW die massenhafte Tötung männlicher Küken 2013 per Erlass verboten. Die sogenannten Eintagsküken werden bei der Legehennen-Zucht in Großbetrieben als unerwünschtes Nebenprodukt umgehend getötet. NRW hatte den Brütereien eine Übergangsfrist bis Anfang 2015 eingeräumt. Diese Frist bewertete das Gericht als unangemessen kurz.

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Minden (dpa) - Das Verwaltungsgericht Minden hat dem Land Nordrhein-Westfalen untersagt, per Erlass das massenweise Töten männlicher Küken zu verbieten. Das Gericht gab damit Klagen von elf Brütereien aus NRW statt. Als erstes Bundesland überhaupt hatte NRW die massenhafte Tötung männlicher Küken 2013 per Erlass verboten. Die sogenannten Eintagsküken werden bei der Legehennen-Zucht in Großbetrieben als unerwünschtes Nebenprodukt umgehend getötet. NRW hatte den Brütereien eine Übergangsfrist bis Anfang 2015 eingeräumt. Diese Frist bewertete das Gericht als unangemessen kurz.

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