5G-Ausbau:Ausschluss durch die Hintertür

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Wie der Berliner Kompromiss zum Umgang mit dem chinesischen Technologiekonzern Huawei aussehen könnte.

Von Constanze von Bullion und Helmut Martin-Jung, Berlin/München

Die ersten Mobilfunk-Antennen auch in Deutschland arbeiten bereits mit dem neuen Standard 5G, doch eine endgültige Entscheidung der Bundesregierung darüber, ob der chinesische Technologieanbieter Huawei dabei auch zuliefern darf, steht noch aus. Die USA machen Druck, sie wollen Chinas Vorzeigekonzern aus den neuen Funknetzen heraushalten. Auch in der Bundesregierung gibt es Bedenken, schon wegen möglicher Einflussnahme des chinesischen Geheimdienstes auf Huawei. Explizit ausschließen will man das Unternehmen aber nicht. Nun stehen die zuständigen Ministerien offenbar unmittelbar vor einer Einigung auf ein verschärftes Sicherheitsverfahren.

Wie am Mittwoch aus Regierungskreisen bestätigt wurde, steuern Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) Bundesaußenminister Heiko Maas (SPD) und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) eine Lösung an, die der Zulassung aller Komponenten des 5G-Netzes künftig ein zweistufiges Sicherheitsverfahren vorschaltet. Neben dem bisher geplanten technischen Sicherheitscheck für jedes einzelne Bauteil soll es nun auch eine Überprüfung der Vertrauenswürdigkeit des Herstellers geben, mithin ein politisches Prüfverfahren. In einer Gesamtschau soll dann abgewogen werden, wie sicherheitsrelevant die jeweilige Komponente ist - und ob es alternative Anbieter gibt. Bietet ein Hersteller mit eher fragwürdiger Zuverlässigkeit eine Komponente von hoher Sicherheitsrelevanz an, dürften seine Chancen sinken.

Der Berliner IT-Experte Martin Schallbruch von der European School of Management and Technology, früherer Abteilungsleiter im Innenministerium, sieht in dem Verfahren einen Quasi-Ausschluss für Huawei. "Das Verfahren ist mit so vielen Veto-Akteuren gestaltet, dass man kaum durchkommt." Zwar müssten sich auch andere Anbieter wie etwa Nokia oder Ericsson dieser Prüfung unterziehen. Aber dann könne es eben sein, so Schallbruch, dass die Geheimdienste bei einem Bewerber nach einer Woche feststellten, es gebe keine Verdachtsmomente, während bei anderen intensiv geprüft werde und nach Monaten Bedenken identifiziert würden.

Das Verfahren soll eingehen ins IT-Sicherheitsgesetz. Einen abschließenden Entwurf dafür gibt es jedoch noch nicht. Dazu müssen zum Beispiel auch noch Verbände angehört werden. Schallbruchs Fazit: "Die ganze Debatte wird noch einmal von vorne losgehen."

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