Microsoft darf damit beginnen, für seinen geplanten Kartendienst "Streetside" deutsche Häuser zu fotografieren, noch bevor sich der US-Konzern mit den amtlichen Datenschützern über die Nutzung der Fotografien geeinigt hat. "Wir haben Microsoft zugesagt, dass sie die Daten erst einmal erfassen dürfen", bestätigte der Leiter der bayerischen Datenschutzaufsicht, Thomas Kranig.
Gleichzeitig sei allerdings noch nicht klar, wie der Konzern letztlich mit den Daten umgehe. "Wir haben intensive Gespräche geführt, die in mir die Hoffnung gestärkt haben, dass wir zu einer gütlichen Einigung kommen", sagte Kranig. Weil die deutsche Niederlassung von Microsoft in Unterschleißheim bei München sitzt, ist Kranig hierzulande für den Konzern zuständig.
Microsoft bestätigte wiederum, seine mit 360-Grad-Kameras bestückten Autos am Montag (23. Mai) zunächst durch Nürnberg, Fürth und Erlagen zu schicken. Der Konzern will 60 deutsche Städte fotografieren und noch im Sommer erste Straßenkarten mit Rundumsicht in seine Suchmaschine Bing stellen.
Gespräche sollen fortgesetzt werden
Die Gespräche mit der Microsoft-Geschäftsleitung Deutschland sollen demnächst fortgesetzt werden, sagte Kranig. Er bleibe bei seiner Haltung, dass Microsoft denjenigen, die hinter den Fassaden wohnten, die Möglichkeit einräumen müsse, der Veröffentlichung zu widersprechen - und zwar bevor die Fotos ins Netz gestellt werden.
Andernfalls müsse er den Start des deutschen Ablegers von Microsoft "Streetside" per amtlicher Verfügung verhindern. "Ich bin aber weiterhin guter Dinge, dass wir uns einig werden", sagte Kranig. Microsoft will mit "Streetside" eine Konkurrenz zu Googles "Street View" aufbauen.
Google hatte einen Vorab-Widerspruch ermöglicht: Wer nicht wollte, dass sein Haus im Internet abgebildet wird, der konnte das erklären, bevor Google sein Angebot freigeschaltet hatte.
Der US-Konzern Microsoft sieht das bisher anders und verweist auf einen Kodex des Verbandes Bitkom. Demnach haben sich viele Unternehmen darauf verständigt, Nutzern erst nach der Veröffentlichung der Daten zu ermöglichen, das Material zu löschen, das sie selbst betrifft.