Niedersachsen:OVG Lüneburg kippt 2G im Einzelhandel

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Erst vor Kurzem hatte das Land sie eingeführt, nun hat ein Gericht die 2G-Regel für den Einzelhandel in Niedersachsen für rechtswidrig erklärt. Sie sei unverhältnismäßig und verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz.

In den Streit um die coronabedingten Einschränkungen im Einzelhandel kommt Bewegung. Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat die erst seit kurzem geltende 2G-Regel im Einzelhandel in Niedersachsen gekippt. Die Maßnahme sei zur weiteren Eindämmung des Coronavirus nicht notwendig und auch nicht mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz vereinbar, entschied das Gericht am Donnerstag laut Mitteilung.

Der Handelsverband Deutschland (HDE) begrüßte die Entscheidung. "Das Urteil in Niedersachsen macht deutlich, dass die 2G-Regelung für weite Teile des Einzelhandels kein juristischer Selbstläufer ist", sagte der HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth der Deutschen Presse-Agentur. Zwar bleibe abzuwarten, wie die Gerichte in anderen Bundesländern urteilten. Doch sei die Rechtmäßigkeit der 2G-Beschränkungen im Einzelhandel nun zumindest fraglich. "Dies sollten nun auch die anderen Landesregierungen berücksichtigen, ungerechtfertigte Belastungen des Einzelhandels vermeiden und nicht abwarten, bis ihre Verordnungen von den Gerichten wieder kassiert werden".

Viele Händler klagen über massive Umsatzeinbrüche durch die Einführung der 2G-Regel - und das im wichtigen Weihnachtsgeschäft. Seit in vielen Geschäften nur noch Geimpfte und Genesene einkaufen dürften, seien die Besucherzahlen deutlich zurückgegangen. Ausnahmen von der 2G-Regel gelten für Geschäfte des täglichen Bedarfs, also etwa Supermärkte und Drogerien. Bei Gerichten in ganz Deutschland sind inzwischen Klagen gegen die 2G-Regel eingegangen. Doch gibt es bislang keine einheitliche Linie.

In Schleswig-Holstein war diese Woche ein Eilantrag der Kaufhauskette Woolworth gegen die 2G-Regel vom zuständigen Gericht abgelehnt worden. Hier verwiesen die Richter auf die als besonders besorgniserregend eingeordnete Variante Omikron. Angesichts dieser Bedrohung bestehe kein Zweifel daran, dass die 2G-Regelung geeignet sei, der Verbreitung von Covid-19 entgegenzuwirken und das Risiko schwerer Krankheitsverläufe zu reduzieren. Das Urteil in einem weiteren Eilverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen steht noch aus. In Niedersachsen galt die 2G-Regel seit Montag. Der 13. Senat des Gerichts entschied nun, diese Regelung vorläufig außer Vollzug zu setzen. (Az.: 13 MN 477/21).

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