BGH-Entscheidung zu Elternunterhalt
:Kinder müssen trotz Kontaktabbruchs Heimkosten für Eltern zahlen40 Jahre hatten Vater und Sohn kaum Kontakt. Trotzdem muss ein heute 60-jähriger Pensionär für die Heimkosten seines Vaters in Höhe von 9022,75 Euro aufkommen. Das Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs hat weitreichende Folgen.