Das Münchner Verwaltungsgericht sieht beim Ortstermin eine Sperre des bislang öffentlichen Zugangs zur Sempt an der Sägmühle in Markt Schwaben als unzulässig an. Ein Urteil wird an diesem Freitag gefällt
Neuer Bebauungsplan
:Auflagen für die Sägmühle
Markt Schwaben regelt die Höhe und Nutzung der Gebäude