Naherholungsgebiet:Weg frei für Fußgänger

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Das Münchner Verwaltungsgericht sieht beim Ortstermin eine Sperre des bislang öffentlichen Zugangs zur Sempt an der Sägmühle in Markt Schwaben als unzulässig an. Ein Urteil wird an diesem Freitag gefällt

Von Isabel Meixner

Spaziergänger, die von Markt Schwaben vorbei zur Sempt laufen möchten, werden auch in naher Zukunft den Weg an der Sägmühle benutzen können. Das Verwaltungsgericht München ließ bei einem Ortstermin am Mittwoch durchblicken, dass es eine Sperre als nicht zulässig erachtet. Der Eigentümer der Sägmühle hatte gegen das Landratsamt Ebersberg geklagt, das ihm untersagt hatte, das bestehende Gehege für seine Damwild-Herde über den Weg hinweg auf die Wiese neben der Sägmühle zu erweitern und dafür den Zugang zur Sempt zu sperren.

Auch die Klage gegen eine Baueinstellung in der früheren Sägehalle wird voraussichtlich keinen Erfolg haben. Für das gesamte Areal der Sägmühle gibt es eine Veränderungssperre; der Eigentümer darf deshalb nur Arbeiten an den Häusern anstellen, die deren Erhalt dienen. Im Fall der Sägehalle erachtet das Verwaltungsgericht die Maßnahmen offenbar als Veränderung. Das Urteil soll an diesem Freitag gefällt und den Beteiligten zugesandt werden.

Die Sägehalle verfällt zusehends. Der Putz bröckelt von den Wänden, im Inneren stützen Gerüste das eingedellte Dach. Seit 2010 besteht für das Areal, auf dem sich außerdem ein Wohnhaus, ein vom Vorbesitzer illegal hingestellter Rohbau und weitere Nebengebäude befinden, eine Veränderungssperre. 2011 erwarb ein Münchner die Sägmühle. Seitdem will er unter anderem den öffentlichen Weg, der über sein Grundstück führt und die Landkreise Ebersberg und Erding verbindet, gesperrt wissen.

Nach anfänglichen Versuchen zwischen Eigentümer und Gemeinde, eine einvernehmliche Lösung zu finden, spitzte sich der Konflikt bald zu: Die Gemeinde verlängerte ihre Veränderungssperre, erst kürzlich verabschiedete der Gemeinderat einen neuen Bebauungsplan für das Gebiet "Sempt-Aue", das die Art der Bebauung und deren Nutzung stark limitiert. Der Münchner wiederum sperrte den Weg mit der Begründung, Arbeiten an Sägehalle und am Wohnhaus könnten möglicherweise Fußgänger gefährden. Mittlerweile gehen Spaziergänger zwischen einem zwei Meter hohen Maschendrahtzaun, "Betreten-verboten"-Schildern und einem ebenso hohen Bauzaun, das die Häuser vom öffentlichen Weg abtrennt, Richtung Sempt. Einen Zustand, den ein Bürger erst kürzlich auf der Bürgerversammlung kritisiert hatte.

Richterin Cornelia Dürig-Friedl sprach am Mittwoch von einer "absolut verfahrenen Situation". Das Verwaltungsgericht war bereits mehrere Male in Markt Schwaben, Dürig-Friedl begrüßte den Eigentümer daher mit den Worten: "Alle Jahre wieder." Sie betonte, dass jeder Mensch im Außenbereich grundsätzlich ein Recht auf freien Zugang zur Natur habe - auch an der Sägmühle. "Das ist das Schicksal, wenn man im Außenbereich ist", sagte sie an den Eigentümer gerichtet. Einzige Einschränkung: Man müsse niemanden "durch den Wohngarten" laufen lassen. Diese Voraussetzung sieht die Richterin an der Sägmühle nicht. Ginge es nach dem Münchner, würde er das alte Wohnhaus abreißen und durch ein neues ersetzen. Über die Baugenehmigung wird ein Gericht gesondert entscheiden, ebenso wie das Landwirtschaftsamt über die Frage, ob das Halten einer Damwild-Herde das privilegierte Bauen im Außenbereich rechtfertigt. Dort dürfen nämlich nur Gebäude zur landwirtschaftlichen Nutzung errichtet werden.

Als Dürig-Friedl auch durchblicken ließ, dass sie in den Arbeiten in der Sägehalle eher eine Veränderung als eine Instandhaltung sehe und dazu tendiere, dem Landratsamt bei dem Baustopp recht zu geben, zogen sich der Eigentümer und dessen Anwalt Thomas Schönfeld kurz zu Beratungen zurück. Danach stand für sie fest: Sie wollen in beiden Fragen ein Urteil. Es wird wohl nicht das letzte sein im jahrelangen Streit mit den Genehmigungsbehörden.

© SZ vom 30.05.2014 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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