Neuer Bebauungsplan:Auflagen für die Sägmühle

Markt Schwaben regelt die Höhe und Nutzung der Gebäude

Isabel Meixner

Das bestehende Wohngebäude an der Sägmühle darf nicht abgerissen und durch ein neues ersetzt werden. Der Gemeinderat, der das Vorhaben bereits im September abgelehnt hatte, legt im neuen Bebauungsplan "Sempt-Aue" fest, dass es sich bei dem Areal nicht um Baugebiet, sondern um Außenbereich handelt und dort somit nur für landwirtschaftliche Zwecke bebaut werden darf. Der Bebauungsplan, den das Gremium am Dienstag einstimmig verabschiedet hat, beinhaltet außerdem eine maximale Firsthöhe von zehn Metern, das entspricht einem zweistöckigen Haus. Für den Eigentümer bedeutet dies, dass er Gebäude, die der Vorbesitzer der Sägmühle ohne Genehmigung erhöht hatte, zurückbauen müsste.

Der Bebauungsplan ist der vorläufige Endpunkt eines Streits, der seit 2011 zwischen der Gemeinde Markt Schwaben und dem Eigentümer des Gebiets an der Sempt tobt. Im Kern geht es um unterschiedliche Auslegungen darüber, was baurechtlich an der Sägmühle erlaubt ist und was nicht. Mittlerweile kommunizieren beide Seiten nur noch über Anwälte miteinander, auch das Verwaltungsgericht hatte sich zwischendurch mit den juristischen Finessen des Streits befasst. Für die Sägmühle besteht seit 2010 eine Veränderungssperre, die in diesem April ausläuft. Der Gemeinde war deshalb daran gelegen, bis zu diesem Zeitpunkt einen rechtskräftigen Bebauungsplan zu verabschieden. Seit 2011 ist das Grundstück im Besitz des neuen Eigentümers; Verhandlungen zwischen ihm und der Gemeinde Markt Schwaben darüber, eine einvernehmliche Lösung für das Gebiet zu finden, endeten ergebnislos. Bei den Gesprächen ging es unter anderem um die Abrissverfügung für einen Rohbau, den der Vorbesitzer widerrechtlich hingestellt hatte. Der Eigentümer habe nach den Gesprächen der Gemeinde ein Konzept vorgelegt, das deutlich mehr Maßnahmen als besprochen beinhaltet habe, sagt Bürgermeister Georg Hohmann (SPD). Das lehnte der Gemeinderat ab - der Interessenskonflikt spitzte sich zu: Der Eigentümer sperrte den öffentlichen Weg, den viele Menschen bei ihren Spaziergängen ins Naherholungsgebiet Schwabener Moos nutzen, bis ein Gericht entschied, dass er ihn wieder freigeben muss. Die Gemeinde ihrerseits verlängerte die Veränderungssperre, sodass nur erhaltende Arbeiten an den Gebäuden realisiert werden durften.

Die Anwaltskanzlei Lutz & Abel, die den Eigentümer im Streit mit der Gemeinde vertritt, kritisiert den Bebauungsplan in ihrer Stellungnahme zur jüngsten Auslegung Anfang Januar: "Wir halten das Konzept des Bebauungsplanes weiterhin für widersprüchlich und damit abwägungsfehlerhaft." Von den Trägern öffentlicher Belange, die bei der Auslegung ihre Stellungnahmen abgeben können, gab es lediglich kleine Anmerkungen. Der Gemeinderat verabschiedete den Plan ohne Debatte. Horst Schuh, in der Gemeinde zuständig für Bauleitplanverfahren, fürchtet jedoch, dass der Streit noch vor Gericht enden könnte.

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