Im Streit um die Nutzung von Skipisten an der Zugspitze haben Skitourengeher einen kleinen Sieg errungen: Die Pisten müssen für sie freigegeben werden. Sofort nutzen können sie sie dennoch noch nicht.
Klage von Skitourengehern
:Wackliges Gehverbot
Erleichterte Tourengeher und verärgerte Pistenbetreiber: Nach Ansicht von Münchner Richtern dürfen Skipisten nicht auf der Basis des Naturschutzgesetzes für die Aufsteiger gesperrt werden. Dafür argumentieren die Betreiber jetzt mit der Gefahr für die Skifahrer.