Veraltete Klauseln in Verträgen
:Gericht straft träge Versicherer abWer zahlt für den Wasserschaden, wenn der Hauseigentümer grob fahrlässig gehandelt hat? Der Bundesgerichtshof hat dazu ein verbraucherfreundliches Urteil gefällt: Der Versicherte ist fein raus, falls die Versicherung ihre Verträge nicht an die neue Rechtslage angepasst hat. Viele Kunden könnten möglicherweise nachträglich an Geld kommen.