Hoffentlich sind diese Autos gut versichert. Eine Dachlawine kracht unter lautem Getöse auf die parkenden Fahrzeuge. Das wird so manche Delle hinterlassen haben.
Urteil vom Münchner Amtsgericht
:Gericht stärkt Hausbesitzer
Bei Schäden durch Dachlawinen müssen nicht immer die Immobilieneigentümer haften - wenn sie die nötigen Schutzmaßnahmen beachten.