Jeder Bürger muss sich grundsätzlich selbst vor möglichen Schäden durch Dachlawinen aus Eis und Schnee schützen. Das Amtsgericht München bestätigte eine entsprechende Rechtsprechung. Sind Schneefanggitter montiert, ist ein Eigentümer den Angaben zufolge seiner Verkehrssicherungspflicht in der Regel nachgekommen. Weitere Schutzmaßnahmen seien nur bei "besonderen Umständen" erforderlich.
Im vergangenen Winter hatte Gerichtsangaben zufolge ein Autobesitzer seinen Wagen in München auf einem öffentlichen Parkstreifen vor einem Haus geparkt. Ein Eiszapfen löste sich vom Dach des Hauses und traf das Autodach. Dabei entstand ein Schaden von 2216 Euro.
Diesen Schaden wollte er vom Hausbesitzer erstattet bekommen. Dieser weigerte sich jedoch, da er sein Dach mit Schneefanggittern gesichert hatte. Die vom Autobesitzer erhobene Klage vor dem Amtsgericht wurde jetzt abgewiesen.
Das Anwesen sei mit den Bauvorschriften entsprechenden Schneefanggittern ausgestattet gewesen. Außerdem sei im konkreten Fall eine erhöhte Gefahr durch Dachlawinen nicht absehbar gewesen.