Städte:Vermieter fordern bei 40 Prozent der Mieter Nachzahlungen

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Blick auf die Fassaden von Wohnhäusern. (Foto: Nicolas Armer/dpa/Symbolbild)

Infolge des Kriegs in der Ukraine gingen die Energiepreise 2022 teils drastisch nach oben. Nun wird klarer, welche Mehrkosten auf die Mieter der Berliner Wohnungsbaugesellschaften zukamen.

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Berlin (dpa/bb) - Die Energiepreise sind 2022 teils drastisch angestiegen - das haben auch zahlreiche Mieter der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften in Berlin zu spüren bekommen. 40 Prozent dieser Haushalte haben für das Jahr 2022 Nachzahlungen für Heiz- und Betriebskosten leisten müssen. Im Schnitt mussten sie 317,45 Euro nachzahlen. 60 Prozent der Haushalte erhielten dagegen eine Betriebskostenabrechnung mit einem Guthaben von durchschnittlich 278,22 Euro. Die Zahlen entstammen einer Antwort der Senatsverwaltung für Wohnen auf eine Anfrage der Abgeordneten Katrin Schmidberger (Grüne). Die Antwort der Senatsverwaltung lag der dpa am Donnerstag vor. Zuerst hatte die „Berliner Zeitung“ berichtet.

82,3 Prozent der Nachzahlungsforderungen lagen demnach zwischen einem und 500 Euro. Es gab aber auch Extremfälle: 2,6 Prozent der Forderungen lagen zwischen 1501 und 3500 Euro. 286 Mal wurden Nachzahlungen von mehr als 3500 Euro gefordert (0,2 Prozent). Die sechs landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft verschickten mehr als 366.000 Heiz- und Betriebskostenabrechnungen, davon fast 146.000 mit Nachzahlungsforderungen. Eine genaue Aufteilung nach Heiz- und Betriebskosten war laut der Senatsverwaltung nicht möglich. Für das Jahr 2023 seien die Abrechnungen bisher nicht erfolgt.

Am Freitag trifft sich das Bündnis für Wohnungsneubau und bezahlbares Wohnen. Das Bündnis steht in der Kritik, unter anderem weil mit Vonovia nur noch ein großes privates Wohnungsunternehmen im Bündnis verblieben ist. Der Immobilienkonzern Adler stieg im Sommer 2023 aus.

Schmidberger forderte den Senat auf, den Energiehilfsfonds für einkommensschwache Haushalte wieder aufzulegen. Außerdem solle der Senat angesichts der vielen Nachzahlungsforderungen die Ombudsstelle einschalten, die zwischen Mieterinnen und Mietern und den landeseigenen Wohnungsunternehmen bei Konflikten vermitteln soll.

© dpa-infocom, dpa:240215-99-00146/2

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