Streit um Kunstprojekt:Pforzheim sieht schwarz

Lesezeit: 2 min

Darf man ein Haus schwarz anmalen? Der Denkmalschutz sagt nein, der Künstler: Natürlich! (Foto: Uli Deck/dpa)
  • Aktionskünstler Andreas Sarow hat vor zweieinhalb Jahren ein denkmalgeschütztes Pforzheimer Jugendstilhaus gekauft - und es über Nacht schwarz angestrichen.
  • Die Denkmalschutzbehörde der Stadt fordert ein Bußgeld von 50 000 Euro.
  • Inzwischen ist das Haus wieder weiß - nachdem Sarow das Haus verkauft hatte, hatte der neue Besitzer es renoviert.

Von Oliver Klasen

Pforzheim, im Norden des Schwarzwaldes zwischen Stuttgart und Karlsruhe gelegen, kennen viele nur aus dem Verkehrsfunk. Zwischen den Anschlussstellen Pforzheim-Ost und Pforzheim-West staut es sich gerne, langsame Lkw quälen sich dort auf einer engen Autobahn den Berg hinauf. Andreas Sarow, Architekt, Immobilieninvestor, Aktionskünstler, nimmt für sich in Anspruch, das geändert und den Ruf Pforzheims in der Welt positiv beeinflusst zu haben.

Vor zweieinhalb Jahren hat er ein altes Jugendstilhaus, das er zuvor gekauft hatte, über Nacht radikal verändert. Fassade, Dachziegel, Fensterläden, Regenrinne und sogar Fenster: Alles war plötzlich schwarz. Sarow, 43, der sich der medialen Wirkung seiner Aktionen und seines polarisierenden Auftretens durchaus bewusst ist, nennt das "urbane, temporäre Kunst", für die ein gewisser "Guerilla-Effekt" unabdingbar sei. Er habe "den klassischen Werdegang von Bau, Nutzung und Abriss von Immobilien unterbrechen" wollen.

Pforzheim
:Die schwarze Villa

Im Villenviertel in Pforzheim stehen drei weiße Villen. Es wird Nacht. Am nächsten Morgen ist ein Haus schwarz. Was ist passiert?

Von Tanja Mokosch

Eine Strafe von 50 000 Euro will Sarow nicht akzeptieren

Die Denkmalschutzbehörde der Stadt teilt dieses Kunstverständnis nicht. 50 000 Euro Bußgeld verlangt sie, weil Sarow einem "Kulturdenkmal ohne Genehmigung" einen "monochromen Farbanstrich" gegeben habe. Am Freitag wird der Fall vor dem Amtsgericht verhandelt.

Sarow will eine so hohe Strafe auf keinen Fall akzeptieren. Höchstens ein Bußgeld von mehreren hundert Euro wäre er bereit zu zahlen. Dass er ohne Genehmigung schwarz gefärbt hat, bestreitet er nicht. Er sei davon ausgegangen, dass er für die temporäre Veränderung des Hauses keine gesonderte Genehmigung gebraucht habe, so der Künstler.

Schließlich sei ohnehin klar gewesen, dass das Haus restauriert werden musste. Einige Monate nach der Aktion sei die schwarze Villa an einen Mann aus der Nachbarschaft verkauft worden. In dessen Auftrag sei sie wieder weiß gestrichen und aufbereitet worden - das sei im Einklang mit sämtlichen Denkmalschutzbestimmungen geschehen. "Wenn eine historische Türe von neun alten, weißen Farbschichten befreit werden muss, ist eine zehnte Farbschicht in schwarz keine Beschädigung", argumentiert der Künstler.

Die Öffentlichkeit ist sensibel, wenn es um historische Gebäude geht

Die Pforzheimer Verwaltung, die wegen der Villa mit Sarow im Clinch liegt, arbeitet bei anderen Kunstprojekten nach wie vor mit ihm zusammen. Eine durchaus vertrauensvolle Zusammenarbeit, wie Pressesprecher Philip Mukherjee auf SZ-Nachfrage bestätigt. Zu dem laufenden Verfahren will sich die Stadt nicht äußern.

In dem Streit geht es offenbar nicht nur um den Eingriff an der Villa, sondern auch um die viel grundsätzlichere Frage: Was darf Kunst? In Zeiten steigender Mieten reagiert die Öffentlichkeit sensibel, wenn es um historische Gebäude geht, etwa in München-Giesing, wo es vor Monaten große Empörung gab, weil ein Handwerkerhaus plattgewalzt wurde, mutmaßlich, um darauf teure Wohnungen zu errichten. Bis heute gibt es an der Stelle einmal im Monat Mahnwachen aufgebrachter Bürger aus dem Viertel.

Der Fall in Pforzheim liege völlig anders, sagt Robert Drotleff, Fachanwalt für Bau- und Architekturrecht und Sarows Verteidiger. Nur in Fällen, in denen ein unter Denkmalschutz stehendes Haus völlig zerstört wurde, hätten Gerichte in bisher Strafen um die 50 000 Euro verhängt. "Einen dauerhaften Schaden hat hier aber weder das Haus noch irgendeine beteiligte Person erlitten", so der Anwalt. Sein Mandat habe die Villa in einem sehr schlechten Zustand übernommen und an der Kunstaktion nichts verdient. Der Verkaufspreis nach der Kunstaktion habe "sehr nahe" an dem Wert gelegen, zu dem Sarow die Immobilie zuvor erworben hatte.

Hätte er sich nicht ihrer angenommen, so der Anwalt, sie wäre niemals schwarz oder weiß gestrichen, sondern in blassem weißgrau dem Verfall überlassen worden.

© SZ.de - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

SZ PlusMissachtung von Denkmalschutz
:Der Weg der Gier

Ein Bagger macht in München-Obergiesing ein denkmalgeschütztes Haus platt. Angeblich ein Missverständnis. Über die Frage, wie sich unsere Städte verändern, wenn es nur noch um Gewinn geht.

Von Alfred Dürr, Hubert Grundner und Gianna Niewel

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: