Urteil zu Doping:Knutscht weiter!

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Kann Kokain über Küsse aufgenommen werden? Es kann, urteilt der Sportgerichtshof Cas im Dopingfall eines Tennisspielers.

René Hofmann

Zum Wochenende eine gute, hochoffizielle Nachricht für alle Profisportler: Ausgehen und dabei jemanden zu küssen, bleibt erlaubt. Das hat soeben der Internationale Sportgerichtshof (Cas) entschieden. Die Richter hatten über ein Vergehen des Tennisspielers Richard Gasquet zu befinden.

Kann Kokain über Küsse aufgenommen werden? Ja, sagt der Internationale Sportgerichtshof. (Foto: Foto: dpa)

Der Franzose hatte im März beim Turnier in Miami eine Urinprobe abgegeben, in der sich minimale Spuren von Kokain fanden. Gegen den 23-Jährigen wurde daraufhin eine Sperre verhängt, mit der Gasquet sich nicht abfinden wollte. Seine Begründung: Er habe den Stoff nicht eingenommen, er sei ihm untergemischt worden oder - und hier wird die Geschichte bunt - bei einem Kuss an seinen Lippen kleben geblieben.

Die Nacht vor der Dopingprobe hatte Gasquet in zwei Clubs verbracht, wobei er Pamela kennenlernte. Die beiden fanden sich sympathisch, eines führte zum anderen, und als die Dame gegen fünf Uhr morgens im Etablissement "Goldrush" ein wenig länger als üblich auf der Toilette blieb, dachte sich der Spieler nichts dabei. Im Morgengrauen wünschte sich das Paar freundlich "Au revoir!".

Inzwischen sind beide nicht mehr so gut aufeinander zu sprechen. Richard nicht auf Pamela, weil er behauptet, dass der Staub, der ihm zum Verhängnis wurde, zunächst an ihren Lippen (Nase?) klebte. Und Pamela nicht auf Richard, weil er ihr, um Belege für seine Unschuld zu sammeln, die Behörden auf den Hals schickte. Haarproben ergaben: Er kokst nicht regelmäßig. Aber sie.

Um der Sperre zu entkommen, musste Gasquet seine Unschuld nicht beweisen, eine hinlängliche Wahrscheinlichkeit für seine These genügte. Deshalb forschten die Richter nach Kuss-Frequenz und -Intensität. Etliche Male sei es zum oralen Austausch von Körperflüssigkeit gekommen, "jeweils zwischen fünf und zehn Sekunden" - so steht es in den Akten.

So viel Nähe lege tatsächlich nahe, dass Gasquet unwissentlich vom Cocastrauch genascht habe, befand das Gericht. Ein Vorwurf sei ihm deshalb nicht zu machen. Küsse könnten aus Gründen der Doping-Prävention nicht generell verboten werden. Also: Knutscht weiter!

© SZ vom 19.12.2009 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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