Fußball-WM:Public Viewing soll auch nachts erlaubt werden

Fans der deutschen Elf: Feiern wohl bald auch im Dunkeln (Foto: dpa)

Gute Nachricht für Fußballfans: Die Bundesregierung will das Fußballgucken unter freiem Himmel auch nach 22 Uhr ermöglichen. Trotz Zeitverschiebung bei der WM in Brasilien könnten so viele Spiele auf einer Fanmeile verfolgt werden.

Die Bundesregierung macht den Weg frei für nächtliche Public-Viewing-Veranstaltungen während der Fußball-Weltmeisterschaft in Brasilien. Das Kabinett will am Mittwoch eine Sonderverordnung für eine vorübergehende Lärmschutz-Aufweichung beschließen, sagte ein Sprecher des hierfür zuständigen Bundesumweltministeriums am Dienstag in Berlin und bestätigte damit einen Bericht der Bild.

Demnach sind Übertragungen von Spielen auf Großleinwänden nach 22.00 Uhr und in Ausnahmefällen auch nach 0.00 Uhr erlaubt. "Fußballgucken unter freiem Himmel gehört zu einer Fußball-WM einfach dazu", sagte Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD). Die Fanmeilen sollen während der WM zu Sportanlagen erklärt und damit Public Viewing auf Videoleinwänden mit dem Stadion-Besuch gleichgestellt werden.

Aufgrund der Zeitverschiebung werden in der Vorrunde zehn Spiele um Mitternacht angepfiffen, eines um 3.00 Uhr nachts. In der Finalrunde sind es neun Begegnungen um 22.00 Uhr. Hintergrund für die neue Verordnung ist das Bundesimmissionsschutzgesetz, wonach bei öffentlichen Veranstaltungen nach 22.00 Uhr in allgemeinen Wohngebieten der Geräuschpegel 40 dB(A) nicht überschreiten darf. Dieser Wert wird bei Public-Viewing-Veranstaltungen schnell übertroffen.

Das Umweltministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hatte bereits Mitte März das Public Viewing bei den Spätspielen nach 22.00 Uhr erlaubt. Für die Genehmigung und Prüfung der einzelnen Public-Viewing-Angebote seien die Behörden vor Ort zuständig, hieß es in einer Pressemitteilung: "Mit entsprechenden Auflagen haben sie die Möglichkeit, einen fairen Ausgleich zwischen den Belangen der ruhebedürftigen Anwohner und denen der Fußballanhänger zu schaffen." Der Gebrauch lauter Fan-Artikel wie Druckluftfanfaren oder Vuvuzelas ist allerdings nicht gestattet.

© SZ.de/dpa/sid - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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