Fußball:Handspiel im Fußball nur bei «absichtlicher Berührung»

Frankfurt/Main (dpa) - Im Regelwerk des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) steht zum Handspiel folgender Passus (Regel 12: Verbotenes Spiel und unsportliches Betragen/Seite 85):

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Frankfurt/Main (dpa) - Im Regelwerk des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) steht zum Handspiel folgender Passus (Regel 12: Verbotenes Spiel und unsportliches Betragen/Seite 85):

„Ein Handspiel liegt vor, wenn ein Spieler den Ball mit seiner Hand oder seinem Arm absichtlich berührt. Der Schiedsrichter achtet bei der Beurteilung der Situation auf

- die Bewegung der Hand zum Ball (nicht des Balls zur Hand),

- die Entfernung zwischen Gegner und Ball (unerwartetes Zuspiel),

- die Position der Hand (Das Berühren des Balls an sich ist noch kein Vergehen.)

- das Berühren des Balls durch einen Gegenstand in der Hand des Spielers (Kleidung, Schienbeinschoner usw.), was ein Vergehen darstellt

- das Treffen des Balls durch einen geworfenen Gegenstand (Schuh, Schienbeinschoner usw.), was ein Vergehen darstellt.

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