Fußball:FIFA-Ethikkommission will Geldstrafe für Sandrock

Die FIFA-Ethikkommission will den früheren DFB-Generalsekretär Helmut Sandrock zu einer Geldstrafe verurteilen. (Foto: Bernd Thissen)

Zürich (dpa) - Im Zuge der Ermittlungen um die Vergabe der WM 2006 fordert die ermittelnde Kammer der FIFA-Ethikkommission eine Strafe für den früheren DFB-Generalsekretär Helmut Sandrock.

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Zürich (dpa) - Im Zuge der Ermittlungen um die Vergabe der WM 2006 fordert die ermittelnde Kammer der FIFA-Ethikkommission eine Strafe für den früheren DFB-Generalsekretär Helmut Sandrock.

Wie der Fußball-Weltverband mitteilte, empfiehlt die Kammer in ihrem abschließenden Bericht, Sandrock zu sozialer Arbeit und einer Strafe von 50 000 Schweizer Franken zu verurteilen. Eine Entscheidung über die Strafe wird die Recht sprechende Kammer treffen.

Sandrock wird vorgeworfen die Artikel 13 (Allgemeine Verhaltensregeln), 15 (Loyalität) und 18 (Anzeige- sowie Mitwirkungs- und Rechenschaftspflicht) des FIFA-Ethikcodes verletzt zu haben. Sandrock war gemeinsam mit Stefan Hans bei der Ausrichtung der Weltmeisterschaft 2006 für die Bereiche Finanzen bzw. Organisation zuständig. Ende Februar war Sandrock aus gesundheitlichen Gründen als Generalsekretär des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) zurückgetreten.

Die Ethikkommission hatte am 22. März Ermittlungen gegen Sandrock, Hans sowie Franz Beckenbauer, Wolfgang Niersbach, Horst R. Schmidt und Theo Zwanziger eingeleitet. Ex-DFB-Präsident Niersbach ist bereits für ein Jahr für alle Aktivitäten im Fußball gesperrt worden, weil er nach Ansicht der Ethikkommission dubiose Geldflüsse rund um das Sommermärchen vertuscht hatte. Niersbach, der gegen das Urteil juristisch vorgehen will, hatte seine Kenntnisse in dem Fall mehrere Monate für sich behalten.

Im Zusammenhang mit der bisher unaufgeklärten Affäre um das WM-Sommermärchen 2006 ermittelt auch die Schweizer Bundesanwaltschaft gegen Niersbach, Beckenbauer, Zwanziger und Schmidt. Die Behörde hatte kürzlich mitgeteilt, dass sie bereits am 6. November 2015 ein Strafverfahren „insbesondere wegen des Verdachts des Betrugs, der ungetreuen Geschäftsbesorgung, der Geldwäscherei sowie der Veruntreuung“ eröffnet habe. Geschädigter ist laut Staatsanwaltschaft der Deutsche Fußball-Bund (DFB).

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