Eisschnelllauf:Vesper: Urteil betrifft keine DOSB-Athletenvereinbarung

Frankfurt/Main (dpa) - Der Deutsche Olympische Sportbund sieht seine Athletenvereinbarung mit Claudia Pechstein durch das Urteil des Landgerichts München nicht betroffen.

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Frankfurt/Main (dpa) - Der Deutsche Olympische Sportbund sieht seine Athletenvereinbarung mit Claudia Pechstein durch das Urteil des Landgerichts München nicht betroffen.

Die Ausführungen der Kammer bezögen sich auf die Athletenvereinbarung mit dem nationalen und internationalen Fachverband, betonte DOSB-Generaldirektor Michael Vesper in einer Pressemitteilung. Die Eisschnellläuferin war mit ihrer Schadenersatzklage gegen nationalen und internationalen Verband gescheitert. Gleichzeitig hatte das Landgericht München aber die Athletenvereinbarung Pechsteins und damit auch das System der Sportgerichtsbarkeit infrage gestellt.

Aus Sicht des DOSB gibt es unterschiedliche Auffassungen zur generellen Gültigkeit von Athletenvereinbarung. „Die Aussagen des Gerichtes stehen im Widerspruch zur herrschenden Meinung“, sagte Vesper und betonte: „Zur internationalen Schiedsgerichtsbarkeit in Dopingfragen besteht keine Alternative. Nur so kann sichergestellt werden, dass Dopingvergehen weltweit gleich behandelt werden.“ Der DOSB werde die schriftliche Urteilsbegründung genau prüfen.

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