Eisschnelllauf:Sportrechtler: Landgericht hat richtig entschieden

München (dpa) - Der unabhängige Hamburger Sport-Anwalt Dr. Jan Räker hat das Urteil des Landgerichts München im Fall Claudia Pechstein als nachvollziehbar bezeichnet.

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München (dpa) - Der unabhängige Hamburger Sport-Anwalt Dr. Jan Räker hat das Urteil des Landgerichts München im Fall Claudia Pechstein als nachvollziehbar bezeichnet.

„Es fehlt bei der Unterzeichnung der Schiedsgerichtsvereinbarung zwischen Sportler und Verband so gut wie immer die Freiwilligkeit der Sportler. Die Verbände haben eine Monopolstellung und die Sportler und Vereine keine wirkliche Wahl. Dieses Urteil räumt den Sportlern künftig ein Wahlrecht ein, zu welchem Gericht sie gehen“, sagte Räker der Nachrichtenagentur dpa.

Zuvor hatte das Landgericht München I die geschlossenen Schiedsvereinbarungen der Eisschnelllauf-Olympiasiegerin Claudia Pechstein mit den Verbänden in Teilen für unwirksam erklärt. Damit stellte die Kammer zugleich das geschlossene System der Sportgerichtsbarkeit infrage.

Räker machte aber deutlich, dass damit Schiedsgerichts- Vereinbarungen nicht ungültig würden. „Sie verlieren aber ihre Wirkung in Bezug auf die Exklusivität der Sportgerichte. Das heißt, künftig kann der Sportler frei wählen, ob er sich der Sportgerichtsbarkeit unterwirft oder sich lieber an ein ordentliches Gericht wendet und dort seinen Fall überprüfen lässt“, sagte Räker.

Aus Sicht des Sportrechtlers macht es in vielen Fällen durchaus Sinn, sich an den Sportgerichtshof CAS zu wenden, weil der sich „zum Beispiel in Dopingfragen vielleicht besser auskennt als irgendein Landgericht“. Allerdings räumte Räker ein, dass staatliche Gerichte bei ihre Prüfung von sportrechtlichen Vorgängen durch die Verbandsautonomie zu einem gewissen Grade eingeschränkt seien.

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