Eisschnelllauf:Professor zu Anti-Doping-Gesetz: Rechtsstreit droht

Berlin (dpa) - Universitäts-Professor Peter W. Heermann rechnet nach dem Pechstein-Urteil mit einem weiteren Rechtsstreit, sollte das deutsche Anti-Doping-Gesetz in der vorgesehenen Form verabschiedet werden.

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Berlin (dpa) - Universitäts-Professor Peter W. Heermann rechnet nach dem Pechstein-Urteil mit einem weiteren Rechtsstreit, sollte das deutsche Anti-Doping-Gesetz in der vorgesehenen Form verabschiedet werden.

„Wenn ein Athlet zähneknirschend eine Schiedsvereinbarung unterzeichnet, wird er im Falle eines Rechtsstreits mit dem Verband vermutlich bei erster Gelegenheit die Freiwilligkeit bestreiten und rügen, dass die Klausel aus verschiedenen rechtlichen Gründen - insbesondere aus kartellrechtlichen Gründen - unwirksam war“, erklärte der Zivilrechtsexperte von der Universität Bayreuth in einem Interview der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“.

Das Oberlandesgericht München hatte die Schiedsvereinbarung der Eisschnelllauf-Olympiasiegerin Claudia Pechstein mit dem Eislauf-Weltverband ISU und das Urteil des Sportgerichtshofs CAS zu ihrer Sperre für unwirksam erklärt. Heermann kritisierte, dass „eine so grundlegende Frage wie die Unterwerfung von Athleten unter die Sportschiedsgerichtsbarkeit im Referentenentwurf eines Anti-Doping-Gesetzes auftaucht“.

Um die Sportschiedsgerichtsbarkeit für sämtliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Sportverbänden und Athleten verbindlich vorzuschreiben, sei das Anti-Doping-Gesetz ein ungeeigneter Ort: „Ich nehme an, dass die Athletenseite beim Entstehungsprozess des Anti-Doping-Gesetzes nicht im gleichen Maße lobbyistisch vertreten war wie die Verbandsseite.“

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