Eisschnelllauf:Pechstein will mehr Geld von ISU

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Berlin (dpa) - Mit dem richtungweisenden Urteil des Münchner Oberlandesgerichtes im Rücken wird Claudia Pechstein ihre Schadenersatzforderungen von bisher 4,4 Millionen Euro gegen den Eislauf-Weltverband (ISU) erhöhen.

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Berlin (dpa) - Mit dem richtungweisenden Urteil des Münchner Oberlandesgerichtes im Rücken wird Claudia Pechstein ihre Schadenersatzforderungen von bisher 4,4 Millionen Euro gegen den Eislauf-Weltverband (ISU) erhöhen.

Ihr Manager Ralf Grengel bestätigte der Deutschen Presse-Agentur die Aussagen der fünfmaligen Eisschnelllauf-Olympiasiegerin in der „Bild am Sonntag“. „Es sind weitere Schäden und Kosten aufgetreten seit 2012, als die 4,4 Mio eingereicht wurden“, begründete Pechstein.

Wie hoch die Summe sein könnte, wollte sie nicht preisgeben. Erst müsse die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) abgewartet werden, bei dem der Eislauf-Weltverband Revision gegen das Pechstein-Urteil einlegen wird. Sollte das oberste deutsche Gericht dem Spruch aus München folgen, würde der Doping-Fall komplett neu aufgerollt und über den Schadenersatz verhandelt.

Spätestens dann wird dem vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) in Auftrag gegebenen medizinischen Gutachten zur „Causa Pechstein“ große Bedeutung zukommen. Nachdem der Vorsitzende der Gutachter-Kommission, Wolfgang Jelkmann, bereits vom einem „Fehlurteil“ der Sportgerichtsbarkeit sprach, kündigte DOSB-Präsident Alfons Hörmann nun Konsequenzen für den deutschen Sport an. „Wenn das Gutachten so eindeutig sein sollte, werde ich ganz klare Worte finden“, sagte Hörmann der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“. „Der Sport muss das eigene Handeln selbstkritisch in Frage stellen und Verantwortung übernehmen“, sagte Hörmann.

Jelkmann hatte in einer MDR-Reportage den in ein bis zwei Wochen erwarteten Abschlussbericht der fünfköpfigen Kommission zu Pechstein in wenigen Sätzen vorweggenommen: Für mich ist sie ganz klar Opfer gewesen. Die Experten sind sich sicher, dass es sich hier um ein Fehlurteil handelt, erklärte der Direktor des Instituts für Physiologie an der Universität Lübeck. Sportgerichte müssten auch Fehler zugeben.

Das Münchner OLG hatte die Schiedsvereinbarung von Pechstein mit dem Eislauf-Verband ISU für unwirksam erklärt und die Entscheidung des Internationalen Sportgerichtshofes CAS zu ihrer Sperre nicht anerkannt. Der CAS war am 25. November 2009 dem ISU-Urteil gefolgt und hatte die Zwei-Jahres-Sperre Pechsteins wegen schwankender Blutwerte ohne Doping-Beweis bestätigt. Pechstein bestreitet Doping und führt eine ererbte Blutanomalie als Grund für ihre Werte an.

Sauer reagierte die 42-Jährige darauf, dass nun weitere prominente Athleten im Sog des jüngsten Urteils ihre CAS-Entscheidungen vor staatlichen Gerichten anfechten wollen. „Mit denen möchte ich nicht verglichen werden“, sagte Pechstein zu den Ankündigungen von Radprofi Patrik Sinkewitz und Biathletin Evi Sachenbacher-Stehle. „Die haben in ihren Körpern verbotene Mittel gehabt, es gibt positive Proben, also Beweise. Diese Klagen sind für mich lächerlich“, konterte die Berlinerin.

Der Anwalt der Deutschen Eisschnelllauf-Gemeinschaft im Prozess Pechsteins vor dem Landgericht München I, Marius Breucker, erwartet, dass der Bundesgerichtshof in der Revision „die Haltung des CAS bestätigt“. Dies erklärte der Anwalt im Deutschlandfunk. Er sei zuversichtlich, dass der CAS durch Reformen den Anforderungen, die das Oberlandesgericht München formuliert habe, gerecht werde könne. „Die Auswirkungen werden nicht so gravierend wie beim Bosman-Urteil“, analysierte Breucker.

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