Eisschnelllauf:Pechstein-Prozess vor Bundesgerichtshof am 8. März

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Berlin (dpa) - Der Kampf von Eisschnellläuferin Claudia Pechstein gegen den Eislauf-Weltverband ISU findet zwei Tage nach der Mehrkampf-WM in Berlin am 8. März vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe seine Fortsetzung.

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Berlin (dpa) - Der Kampf von Eisschnellläuferin Claudia Pechstein gegen den Eislauf-Weltverband ISU findet zwei Tage nach der Mehrkampf-WM in Berlin am 8. März vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe seine Fortsetzung.

Das bestätigte Pechsteins Anwalt Thomas Summerer am 14. Januar der Deutschen Presse-Agentur. „In dem Schreiben vom Bundesgerichtshof werden beide Seiten für 11.00 Uhr vorgeladen. Der Bundesgerichtshof wird dann die Argumente anhören und abwägen“, erklärte der Münchner Jurist.

„Ich freue mich, dass der Termin jetzt endlich feststeht und der Prozessmarathon endlich auf die Zielgerade geht“, sagte Claudia Pechstein in einer ersten Reaktion.

Die fünfmalige Olympiasiegerin hatte am 15. Januar 2015 vor dem Oberlandesgericht München einen wichtigen Teilerfolg erkämpft. Das OLG hatte ihre Schadenersatzklage gegen die ISU angenommen und damit die Unantastbarkeit des Sportgerichtshofes CAS angegriffen. Der BGH soll nun entscheiden, ob das OLG rechtskonform gehandelt hat.

Das Münchner Zivilgericht erklärte vor einem Jahr zudem die 2009 getroffene Schiedsvereinbarung Pechsteins mit der ISU für unwirksam und erkannte die vom CAS einst bestätigte Dopingsperre nicht an. Die ISU ging in Revision, daher treffen sich beide Seiten nunmehr vor dem BGH in Karlsruhe.

Im Februar 2009 war Pechstein von der ISU aufgrund auffälliger Blutwerte für zwei Jahre gesperrt worden. Erst später wiesen Hämatologen verschiedener Länder nach, dass eine vom Vater geerbte Blutanomalie die Ursache für Pechsteins erhöhte Retikulozytenwerte (Vorläufer der roten Blutkörperchen) sei. Zunächst kämpfte Pechstein auf allen sportrechtlichen Ebenen gegen das Unrecht, dass ihr nach eigener Ansicht zugefügt worden war, ehe sie schließlich vor der deutschen Zivilgerichtsbarkeit versuchte, ihr Recht durchzusetzen.

Sollte nun der Bundesgerichtshof im März das Urteil des Oberlandesgerichts bestätigen, könnte der Fall Pechstein vor dem Münchner Gericht neu aufgerollt werden. Damit bestünde die Hoffnung für Pechstein auf Schadenersatz in Höhe von mindestens 4,4 Millionen Euro.

Fast ebenso wichtig ist die Entscheidung des BGH für die Sportler aller Disziplinen. Pechsteins Berliner Anwalt Simon Bergmann ist sich sicher, dass bei einer BGH-Entscheidung pro Pechstein künftig Sportler immer ein Wahlrecht zwischen Sportgerichtsbarkeit und ordentlichen Gerichten haben.

Pechstein freut sich auch wieder über einen Sponsor an ihrer Seite. Die 43 Jahre alte Berlinerin ist ab sofort Sportbotschafter einer Krankenkasse (AOK Nordost). Bereits bei den deutschen Mehrkampfmeisterschaften am Wochenende in Berlin wird sie den Schriftzug der Krankenkasse auf ihrem Rennanzug tragen.

Pechstein habe sich „auch von einem Fehlurteil der Sportschiedsgerichte nicht aus der Bahn werfen lassen, sondern Rückgrat bewiesen und ist sich und dem Sport treu geblieben“, sagte der Vorstandsvorsitzende Frank Michalak. Man habe „mit großem Interesse“ die „öffentliche Rehabilitierung durch den Deutschen Olympischen Sportbund zur Kenntnis“ genommen.

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