Eisschnelllauf:Landgericht München weist Pechstein-Schadenersatzklage ab

München (dpa) - Claudia Pechstein ist mit ihrer Schadenersatzklage gegen den Eislauf-Weltverband ISU und die Deutsche Eisschnelllauf-Gemeinschaft DESG gescheitert. Das Landgericht München wies die Klage der Eisschnelllauf-Olympiasiegerin zurück. Die Kammer erkannte das Urteil des Sportgerichtshofs CAS an. Pechstein hatte eine Entschädigung von 3,5 Millionen Euro gefordert. Pechstein war 2009 bis 2011 wegen auffälliger Blutwerte vom Weltverband gesperrt worden. Die 42-Jährige bestreitet Doping und macht eine vererbte Anomalie für ihre Blutwerte verantwortlich.

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München (dpa) - Claudia Pechstein ist mit ihrer Schadenersatzklage gegen den Eislauf-Weltverband ISU und die Deutsche Eisschnelllauf-Gemeinschaft DESG gescheitert. Das Landgericht München wies die Klage der Eisschnelllauf-Olympiasiegerin zurück. Die Kammer erkannte das Urteil des Sportgerichtshofs CAS an. Pechstein hatte eine Entschädigung von 3,5 Millionen Euro gefordert. Pechstein war 2009 bis 2011 wegen auffälliger Blutwerte vom Weltverband gesperrt worden. Die 42-Jährige bestreitet Doping und macht eine vererbte Anomalie für ihre Blutwerte verantwortlich.

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