Die Fehde zwischen der Universität Freiburg und ihrer Kommission zur Dopingaufklärung erreicht die politische Ebene. Kommissionschefin Letizia Paoli hält ihr Rücktritts-Ultimatum aufrecht, Kommissionsmitglied Gerhard Treutlein verteidigt die belgische Kriminologin und bekräftigt die Verschleppungsvorwürfe gegen die Uni.
Deren Rektor Hans-Jochen Schiewer hatte Mitte der Woche alle Vorwürfe zurückgewiesen, dass sein Haus die Arbeit der Kommissionäre seit Jahren behindere.
Paoli will in zwei Wochen zurücktreten
Schiewer sagte der Badischen Zeitung in Freiburg, er kenne kein Kommissionsmitglied, ausgenommen Paoli, das behaupte, "die Uni würde irgendetwas blockieren oder ausbremsen". Er habe seit Monaten "regelmäßig mit Mitgliedern telefoniert", die bestätigt hätten, dass sie "alle notwendigen Materialien haben, um ihre Gutachten fertigzustellen".
Am Freitag zeichnete der Heidelberger Dopingforscher Treutlein per offenem Brief ein völlig anderes Bild: Des Rektors Behauptung, alle Wünsche der Kommission seien erfüllt worden, "ist falsch. Frau Paoli hat das in einem über 100-seitigen Rechenschaftsbericht dokumentiert." Auch Treutlein wirft der Uni vor, "der Wunsch nach dem Platzen der Evaluierungskommission" sei größer als "der nach einer sinnvollen Beendigung" der fünf Jahre währenden Arbeit.
Gerade die wichtige Untersuchung zum früheren Ärzte-Guru Armin Klümper sei in der Kommission noch nicht abgestimmt; das Gutachten zum einstigen Doyen Joseph Keul liege erst im "Rohentwurf" vor. Geschäftsakten Keuls erhielt die Paoli-Kommission erst im Herbst 2012: Das Material war über Jahre in fünf Kisten im Haus einer Uni-Angestellten gelagert worden.
Paoli will in 14 Tagen zurücktreten, wenn die Uni ihre Forderungen ignoriert. Da diese festhält am Ende der Kommissionsarbeit - die sie in einer hauseigenen Forschungsstelle Sportmedizin fortführen will -, appelliert Paoli an Wissenschaftsministerin Theresia Bauer: Die Uni dürfe "als Verursacher und Gegenstand einer so brisanten Untersuchung, die sich mit ihren internen Angelegenheiten befasst, nicht Kontrolleur und Taktgeber des Verfahrens sein und dessen Beendigung bestimmen". Eine hauseigene Forschung könne naturgemäß "keine Aufklärungsarbeit universitätsinterner" Belange leisten - durch weisungsgebundene Prüfer. Die Uni will die fertigen Einzelgutachten in einer Schlusssitzung einsammeln. Für den Rest der Akten bestehe dann Löschungspflicht, klagt Paoli mit Bezug auf Rechtsgutachten, die von der Uni veranlasst wurden. Das beträfe auch mögliche Plagiatsfälle in der Sportmedizin; sechs Verdachtsfälle gebe es. Auch das wirft Fragen auf.