Ausnahme von der 50+1-Regel:Hopp übernimmt Mehrheit bei 1899 Hoffenheim

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Vom Dorfverein in die Bundesliga: Dietmar Hopp mit 1899 Hoffenheim. (Foto: Uwe Anspach/dpa)
  • Bisher hielt Dietmar Hopp 49 Prozent des Fußball-Bundesligisten 1899 Hoffenheim - nun übernimmt er die Stimmenmehrheit.
  • Möglich macht es eine Ausnahmeregelung der Deutschen Fußball Liga.

Ausnahme von der 50+1-Regel

Die Ausnahme von der 50+1-Regel beim Fußball-Bundesligisten 1899 Hoffenheim ist beschlossene Sache: Die Klubangehörigen haben bei der Mitgliederversammlung am Montag in Sinsheim den Weg für Mäzen Dietmar Hopp zum offiziellen Boss der ausgegliederten Profi-Abteilung frei gemacht. Damit wurde die 50+1-Regel, die eigentlich eine Stimmenmehrheit beim Mutterverein vorsieht, im Kraichgau gekippt.

Die Deutsche Fußball Liga (DFL) hatte dem Milliardär, der mittlerweile über 350 Millionen Euro in den Klub investiert hat, die Ausnahmegenehmigung Mitte Dezember des vergangenen Jahres erteilt. Sie gilt ab dem 1. Juli. Auch das Präsidium des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die notwendige Zustimmung gegeben.

Einstimmiges Votum für Hopp

Die 384 anwesenden TSG-Mitglieder (insgesamt 6437) in der Sinsheimer Stadthalle ermächtigten den Vorstand einstimmig, die Satzung auf Wunsch Hopps zu ändern. Somit wird der 74-Jährige auch ganz offiziell bei der Fußball-Spielbetriebs GmbH das Sagen haben.

Bisher hat der Verein getreu der 50+1-Regel die Mehrheit in der Gesellschafterversammlung der GmbH, obwohl er nur vier Prozent (100.000 Euro) des Stammkapitals hält. Hopp dagegen ist mit 96 Prozent (2,4 Millionen Euro) beteiligt. Ab Juli werden die Stimmrechte der prozentualen Beteiligung am Stammkapital entsprechen.

Alleinherrscher bei den Profis

Damit wird Hopp mehr oder weniger zum Alleinherrscher bei den Profis, die mit drei Niederlagen in die Rückrunde gestartet sind. Da ohne die Zustimmung des SAP-Mitbegründers bei der TSG aber ohnehin nichts Wichtiges beschlossen wird, ist das lediglich die Legalisierung der gängigen Praxis.

Möglich wurde die DFL-Ausnahmeregelung durch das jahrelange finanzielle Engagement Hopps im Profi- und Amateurfußball der Kraichgauer. Ausnahmen erlässt die DFL auf Antrag nur in Fällen, "in denen ein Rechtsträger seit mehr als 20 Jahren den Fußballsport des Muttervereins ununterbrochen und erheblich gefördert hat".

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