Verbände - Frankfurt am Main:Awo-Vorstand sieht den Sozialverband "auf richtigem Weg"

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Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Nach dem Skandal um überhöhte Gehälter und finanzielle Verflechtungen sieht der Vorstandsvorsitzende der Frankfurter Arbeiterwohlfahrt (Awo), Steffen Krollmann, den Sozialverband bei der Aufarbeitung auf einem richtigen Weg. "Die Vorstellung vieler Kritiker, es reiche aus, sich moralisch verwerflich zu verhalten, ist in unserem Fall leider kein Kündigungsgrund", sagte er im Interview der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (FAZ).

Die Awo habe sich von mindestens zehn Mitarbeitern getrennt, "im Grunde genommen also von allen, die dieses Schiff in die Schieflage gebracht haben." Man habe Gehälter angepasst und wegen Prepaid-Kreditkarten Einzelgespräche geführt. Viele hätten das eingesehen und Geld zurückgezahlt, andere auf Zulagen verzichtet. "Wir haben 28 Dienstwagen auf 9 eingedampft, diese ganzen Vergnügungsthemen, mal hierhin fahren, mal dahin fahren, das gibt es alles nicht mehr."

Teilweise hinderten versicherungsrechtliche Gründe die Awo daran, Schadensersatzforderungen geltend zu machen. Man müsse auch immer sehen, was arbeitsrechtlich überhaupt möglich sei. "Ich finde nicht, dass die Bilanz schlecht ist. Hier ist kein Fremdanbieter eingezogen, wir stehen auf soliden Füßen, und mit der Stadt haben wir eine vernünftige Gesprächsebene gefunden."

Die Awo müsse sich allerdings der Frage stellen, "ob wir uns die rund 6,3 Millionen Euro bei den beschuldigten Personen überhaupt wiederholen können". Bei der Razzia der Staatsanwaltschaft seien lediglich Vermögenswerte von knapp zwei Millionen Euro sichergestellt worden. "Wo soll denn das Geld herkommen?"

Im Skandal um überhöhte Gehälter, Luxus-Dienstwagen und finanzielle Verflechtungen bei der Awo ermittelt die Frankfurter Staatsanwalt gegen frühere Manager wegen Verdachts auf Betrugs und Untreue. Der neue Awo-Vorstand beziffert den wirtschaftlichen Schaden durch die einstigen Funktionäre auf mindestens 6,3 Millionen Euro.

© dpa-infocom, dpa:210305-99-707644/2

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